Wir kämpfen auch im neuen Jahr für informierende Transparenz und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in unseren Körperschaften!

Die „Interessengemeinschaft Zahnärzte Berlins (IZB) – HVM Zinsen 97-99“, für welche ich mich rein ehrenamtlich engagiert habe, hat in einem Musterklageverfahren vor dem Bundessozialgericht abschließend Recht erhalten. Damit haben alle Mitglieder unserer Interessengemeinschaft, welche Widerspruch eingelegt haben, Anspruch auf Rückzahlung der seitens der KZV Berlin über ihre individuellen Honorarbescheide zu Unrecht einbehaltenen Zinsbelastungen.

Der Vorstand der KZV Berlin hat auf der Vertreterversammlung am 09.12.2013 angekündigt, dass jetzt an alle ca. 800 Kolleginnen und Kollegen, welche Widerspruch eingelegt haben, die Rückzahlungen geleistet werden sollen. Dies bedeutet, dass eine große Überzahl derjenigen, welche nicht unserer lediglich rund 140 Mitglieder umfassenden Interessengemeinschaft angehören, jetzt unmittelbar vom Engagement der IZB profitieren. Dies soll mir recht sein, denn es wurde Recht gebrochen und es ist richtig, dies für alle zu korrigieren.

Ärgerlich ist es jedoch, dass der Verband der Zahnärzte von Berlin in seiner „Berliner Zahnärzte Zeitung“ gegen die Mitglieder der IZB „hetzt“ und dabei dann auch noch als Suggestion alle Mitglieder der IZB in einen Topf mit dem eingetragenem Verein IUZB, und zusätzlich auch noch mit unserem Kammerwahlbündnis UNION 2012, wirft.

Fakt ist:

  1. In der IZB haben sich ursprünglich offensichtlich nur rund 20 % der widerspruchsführenden Kolleginnen und Kollegen gesammelt.
  2. Es ist sicher keine absurde Vermutung anzunehmen, dass sich unter den anderen 80 % auch etliche Mitglieder des Verbandes der Zahnärzte von Berlin und des Freien Verbandes befinden.
  3. Von den rund 140 Mitgliedern der IZB sind nur 37 auch Mitglied des eingetragenem Vereins IUZB.
  4. Ob ansonsten IZB-Mitglieder auch zusätzlich Mitglied in anderen Verbänden sind, weiß ich nicht und wo ich es weiß, interessiert es mich nicht. Aber Fakt ist:
    Die IZB ist nicht die IUZB.
  5. Von den Mitgliedern der Kammerwahlliste UNION 2012 gehören sogar nur 23 der IZB an. Damit ist die IZB auch nicht die UNION 2012.

Würden aber alle Mitglieder der IZB auch der IUZB beitreten und dazu noch all jene hunderte Kolleginnen und Kollegen, welche Widerspruch eingelegt haben aber nicht Mitglied der Interessengemeinschaft sind, so wäre die IUZB möglicherweise auf einen Schlag in Berlin der mitgliederstärkste Berufsverband!?!

Die KZV hat Recht gebrochen und es ist ärgerlich, dass sie nach der verlorenen Berufungsklage im März 2012 vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg dann noch den Weg zum Bundessozialgericht gegangen ist, denn es ist bekannt, dass dieses Landessozialgericht hochqualifizierte Urteile spricht. Ärgerlich ist aber auch dieser Satz des Verbandes der Zahnärzte von Berlin:

Es muss öffentlich Position bezogen werden – auch gegen larmoyante Argumente, dass die Klagegemeinschaft doch nur ihre Rechte wahrnimmt…

Damit belegt dieser Verband wieder einmal, dass er offenbar ein ernsthaftes Problem mit dem Rechtsstaat hat, denn er greift das Prinzip an, dass jedes Mitglied über ein durch die Artikel 19 (4) und 103 (1) Grundgesetz garantiertes Recht auf Rechtsschutz verfügt. Sich darauf zu berufen kritisiert er nicht nur einfach, sondern er bezeichnet es zusätzlich abwertend auch noch als „larmoyant„. Dies ist Diskriminierung und bildet eine Linie mit der Weigerung dieses Verbandes die Ausschüsse in allen unseren Körperschaften spiegelbildlich zu besetzen.

Dieses schlechte Verhalten des Berliner Verbandes gilt es im Sinne des Bestandes und der Weiterentwicklung unserer Selbstverwaltungen zu bekämpfen.

Ach ja, niemand unserer berufspolitisch aktiven Kolleginnen und Kollegen, welche sich bei uns engagieren, erhalten dafür Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Übergangsentschädigungen. Berufspolitisches Engagement zum Beruf zu machen und Vorteile aus einem Ehrenamt suchen, oder „Netzwerke“ für die Entwicklung der eigenen berufspolitischen Karriere aufbauen, ist eben gerade nicht unsere Sache. Wir halten damit das Ehrenamt in ehren, ganz im Gegensatz zu den „Berufs“funktionären des sogenannten „Verbandes der Zahnärzte von Berlin“ und leider auch der „Abnickertruppe“ vom FVDZ, wo der „Generationswechsel“ bisher leider nicht zu einer für die Zahnärzteschaft positiven Weiterentwicklung geführt hat. Denn dort haben sich leider einige jüngere Kollegen eingefunden, welche scheinbar im Kopf schon jetzt nur noch „Alte Herren“ sind, und die es mittlerweile geschafft haben, sich als „Höflinge“ des Berliner Verbandes in unseren Körperschaften bequem einzurichten und willig eingestimmt haben in den Chor „Heute gib ich Dir, morgen gibst Du mir!“

Nun, wir sind keine „Höflinge“. Wir werden uns daher auch im Jahr 2014 für die Herstellung von Transparenz und die informierende und wahrheitsgemäße Berichterstattung aus unseren Selbstverwaltungskörperschaften einsetzen.

Wer uns auf unserem Weg begleiten möchte, der ist gerne eingeladen die Arbeit der IUZB e.V. durch eine Mitgliedschaft zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 20,00 €/Monat. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Über uns“ und „Mitgliedschaft„, dort finden Sie auch eine Beitrittserklärung.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2014!

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gerhard-gneist

Ihr

Gerhard Gneist
1. Vorsitzender IUZB e. V.
Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin
Mitglied der Delegiertenversammlung der ZÄK Berlin

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