Richtigstellung zu Falschbehauptungen des Verbandes der Zahnärzte von Berlin

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Ihr Verband stellt auf seiner Webseite unter der Überschrift

Von denen, die einst auszogen uns das Fürchten zu lernen oder zum Hammelsprung verrosteter Trittbrettfahrer

in einem von Herrn Dr. Kopp unterzeichneten Artikel folgende Behauptungen auf:

Wurde einer rückwirkenden Entschädigung im Versorgungswerk für den ausscheidenden Vorsitzenden und seinem Stellvertreter im Mai 2013 auch von oppositionellen Vertretern wohlwollend zugestimmt (1), so gibt es diese auch in den KZV für den hauptamtlichen Vorstand als „Übergangsregelung“. Anachronistisches Gedankengut keimte erst gar nicht auf.

Warum auch? Denn im damaligen hohen Verwaltungsausschuss saß auf dem nach oben gerichteten Trittbrett-Katapult ein Kfo-Prinzipaloppositionist der Fraktion Gesundheit.(2) Diesem sollten natürlich seine ihm unterergebenen VV-Stimmen keinen Strich durch seine mögliche zukünftige Übergangsanspruch-Regelung machen. Ferner plagten die Opposition ihre zarten Fühler, die damals schon in Richtung Freier Verband gesponnen waren. Dem altgedienten, bewährten und hochanständigen Albert Essink durfte man seitens der Opposition auch nicht vor seinen klugen Kopf stoßen.

Diese Behauptungen sind bedauerlicherweise erneut falsch.

Richtig ist:

zu (1): Im Mai 2013 hat es keine Abstimmung für eine rückwirkende Entschädigung gegeben.

zu (2): An der Klausurtagung des Verwaltungs – und Aufsichtsausschusses vom 28.09.2011, auf welcher beschlossen wurde, der Vertreterversammlung am 26.11.2011 die Aufwands-und Übergangsentschädigungsordnung zur Abstimmung vorzulegen, hat der Kollege Kampmann von der Fraktion Gesundheit nicht teilgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht mehr Mitglied im Verwaltungsausschuss.

Über das Stimmverhalten der Vertreter im Versorgungswerk kann Herr Kopp keine zutreffenden Aussagen treffen.

Im Protokoll der Versammlung vom 26.11.2011 heißt es:

Herr Schäfer stellt den Antrag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss zur Abstimmung:
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes beschließt die Aufwands-und Übergangsentschädigungsordnung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin in der vorliegenden Fassung vom 26.11.2011 mit Wirkung zum 01.01.2011.
Die Abstimmung erfolgt geheim.
Die Vertreterversammlung stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 7 Ja Stimmen und
4 Nein Stimmen zu.

Als Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes haben die 4 Kollegen Cornehlsen, Dohmeier, Kampmann und Weiß an dieser Abstimmung teilgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin

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