Koalitionsvertrag: Minderheiten-Rechte der Opposition im Bundestag sollen geschützt werden

Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vom 27.11.2013 für die 18. Legislaturperiode

Rechte der Opposition

  • Eine starke Demokratie braucht die Opposition im Parlament.
  • CDU, CSU und SPD werden die Minderheitenrechte im Bundestag schützen.
  • Auf Initiative der Koalitionspartner wird der Bundestag einen Beschluss fassen, der den Oppositionsfraktionen die Wahrnehmung von Minderheitenrechten ermöglicht sowie die Abgeordneten der Opposition bei der Redezeitverteilung angemessen berücksichtigt.

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