„Dauer-Wahl-Abo-Affäre“: VZB beauftragt Gutachter

EMail vom 13. September 2013 an das Versorgungswerk:

„Zu der von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage hat das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin bei Herrn Professor Ewers ein Gutachten in Auftrag gegeben… Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich zunächst den Eingang dieses Rechtsgutachtens abwarten möchte, bevor ich zu Ihrem Schreiben inhaltlich Stellung nehme.“

Sehr geehrter Herr Wohltmann,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich Ihnen auch im Namen von Herrn Kampmann und Herrn Weiß beantworten darf.

Anliegend möchten ich Ihnen ein Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit vom 10.09.2013 zur Kenntnis bringen.

Leider macht es wieder einmal deutlich, dass die von uns als Selbstverständlichkeit geforderte Einbeziehung aller Gremien des VZB auf einen einheitlichen Wissensstand zwar auch von Ihnen als wünschenswert angesehen wird, Sie aber offensichtlich daran gehindert sind, Ihre Vorstellung auch umzusetzen.

Sie werden verstehen, dass wir erneut sehr erstaunt darüber sind, dass wir erst im Nachhinein über die Senatsverwaltung davon erfahren, dass das Versorgungswerk, zu der von uns angestossenen Diskussion über die fehlende Legitimation der von der Brandenburger Zahnärztekammer benannten Vertreter, ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.

Kollegiale Zusammenarbeit und Transparenz stellen wir uns anders vor.

Sehr geehrter Herr Wohltmann, wir bitten Sie um Übermittlung einer Kopie des Auftragsschreibens für die Erstellung des Gutachtens und belegte Informationen darüber, in wieweit der in dieser Angelegenheit bereits geführte Schriftwechsel dem Gutachter als Hintergrundinformation bekannt gegeben wurde. Gleichzeitig bitten wir um eine Kopie der Antwort der Senatsverwaltung auf Ihre eMail vom 5. August.

Im übrigen ist es nicht nachvollziehbar, dass die aufgeworfenen Fragen nicht einvernehmlich innerhalb der Organe und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Versorgungswerkes, der beteiligten Zahnärztekammern und den Aufsichtsbehörden gelöst sind. Nach unserer Auffassung wären bei etwas gutem Willen auf allen Seiten, die nun entstehenden Ausgaben für ein ‐ letztlich unverbindliches ‐ Gutachten überflüssig und hätten eingespart werden können.

Das Problem der Spiegelbildlichkeit und der Diskontinuität ist ja kein neues Thema und es stellt sich die Frage, weshalb die Verwaltung des länderübergreifenden Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin zwar in Berlin, aber nicht zeitgleich auch in Brandenburg und Bremen darauf gedrungen hat, dass die Problematik thematisiert und gelöst wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. H. Dohmeier‐de Haan (UNION 2012)
Dr. L.‐St. Weiß (UNION 2012)
W. Kampmann (Fraktion Gesundheit)