GOZ-Beschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat die von sechs Zahnärzten vorgetragene Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanhebung des Punktwerts der Gebührenordnung für Zahnärzte nach 46 Jahren Honorarstillstand nicht zur Entscheidung angenommen und für die Nichtannahme keine Begründung abgegeben.

Die Verbände der sechs Beschwerdeführer wollen nun eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben.

2013-04-26 GOZ Beschwerde vom BVerfG nicht angenommen