VZB: + 25 %

Bei einem Teil der Berliner Zahnärzteschaft gibt es Kritik an einer überraschenden Höherdotierung von 25 % für eine Direktoratsstelle beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, wie der DAZ in seinem aktuellen Mitteilungsheft Nr. 95 auf Seite 2 berichtet:

 

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Die seit dem 01.01.2008 gültige neue Satzung des VZB enthält für die Direktoratsstelle folgenden neuen Paragraphen:

§ 6 Direktorin oder Direktor
Die Direktorin oder der Direktor leitet die Geschäftsstelle. Sie oder er führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte nach den vom Verwaltungsausschuss bestimmten Grundsätzen und vollzieht die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses. Sie oder er wird auf Beschluss des Verwaltungsausschusses von dem oder der Vorsitzenden bestellt. Sie oder er nimmt an den Sitzungen der Organe beratend teil.

Das VZB ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R.
Dort darf nach § 14 der Hauptsatzung der Vorstand Verträge über die Einstellung und Entlassung leitender Angestellter erst nach Genehmigung durch die Delegiertenversammlung schließen. Zwar sagt die dortige Satzung dies explizit nicht aus, aber man kann davon ausgehen, dass außergewöhnliche Arbeitsvertragsänderungen formalabsichernd auch der DV zur Genehmigung vorzulegen sind. Aus Achtungsgründen gegenüber dem höchsten Organ gehört sich dies instinktiv sowieso allemal.

In der Vergangenheit, bzw. bis zur Erlangung der Teilrechtsfähigkeit und bis zum Ablauf der alten Satzungen des VZB, galt diese Genehmigungspflicht übertragen auch für leitende Mitarbeiter/innen des VZB. Das ist mit in Kraft treten der neuen Satzung per 01.01.2008 hinfällig. Nunmehr kann der Verwaltungsausschuss in eigener Verantwortung alleine und ohne Genehmigung durch „irgendeine“ Vertreterversammlung oder Delegiertenversammlung entscheiden.

Weshalb jedoch die Mehrheit der ersten eigenen Vertreterversammlung des VZB diese Kompetenz völlig freiwillig abgetreten hat, ist sachkundigen, kritischen Teilen der Berliner Pflichtmitglieder unverständlich.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die anderen beiden Berliner Zahnärztekörperschaften sind derzeit noch unklar.

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