„AUSSAGEVERWEIGERUNG“

  • Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Gesundheit über Selbstverwaltungskörperschaften
    Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 11 280 (Fundstelle IUZB)
    Kleine Anfrage des Abgeordneten Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 27. November 2012 und Antwort

 

Keine Antwort ist auch eine Antwort …

sagt der Volksmund, und hat da gar nicht so Unrecht.

Die Antwort der Senatsverwaltung gegenüber der Kleinen Anfrage der Piraten ist in erster Linie unter der Überschrift „Aussageverweigerung“ abzuhandeln. Und gegenüber den „Neuen“, meint man offenbar in der Senatsverwaltung, kann man sich das einmal herausnehmen.

Das wirft kein gutes Licht auf die Verantwortlichen und ist uneffektiv. Denn die Piraten werden sich voraussichtlich mit derartigen Leerhülsen nicht abspeisen lassen – und das macht dann am Ende mehr Arbeit, als gleich eine richtige Antwort.

Wenn keine Antwort auf die Frage nach Maßnahmen der Rechtsaufsicht gegenüber Selbstverwaltungs-Körperschaften gegeben wird, weil keine statistische Aufbereitung vorliegt, ist das eine Probe, wie die Piraten sich verhalten. Wir werden sehen, ob die Piraten sich so testen lassen oder nachhaken …

Und die Antwort zum Spiegelbildlichkeits-Prinzip ist nur auf den ersten Blick eine Antwort. Wenn nur Ausschüsse mit satzungsgebender Funktion der Spiegelbildlichkeit entsprechen müssen, ist von dieser Aussage wohl in erster Linie die Vertreterversammlung bzw. die Delegiertenversammlung betroffen – beide sind ohnehin spiegelbildlich, d.h. dem Wahlergebnis entsprechend besetzt.

Ausschüsse mit Kontrollfunktion, wie zum Beispiel der Aufsichtsausschuss im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, der Hauptausschuss in der KZV Berlin oder Rechnungsprüfungsausschüsse, benötigen viel mehr das Spiegelbildlichkeitsprinzip.

Das könnte aber dazu führen, dass mit einer kompetenten Selbstkontrolle die Senatsverwaltung eher Anhaltspunkte für Maßnahmen der Rechtsaufsicht finden würde. Und wer macht sich selbst schon vorsätzlich ohne Not zusätzliche Arbeit ….

Offenbar ist die Senatsverwaltung bestrebt, nicht in einen derartigen Verdacht zu geraten.

Gerhard Gneist
1. Vorsitzender IUZB