BZÄK: Technik muss dienen, nicht führen

Die Telematik im Gesundheitsweisen macht bislang noch keinen richtig glücklich. Die Anwendungen der TI sind mitunter sperrig umgesetzt, einige klagen über Abstürze und Ausfälle. Sie sind in den Praxen, aber auch bei den Patientinnen und Patienten – bisher fordern nur wenige bspw. einen elektronischen Medikationsplan ein -, noch nicht wirklich angekommen. So sind Anwendungen, die speziell Zahnarztpraxen einen echten Nutzen bringen, entweder noch nicht da oder haben bisher nicht die entscheidende Marktdurchdringung (KIM, el. Heil- und Kostenplan).

Die Anforderungen an die Gesundheitstelematik bleiben hoch: Praxen, Kliniken, Apotheken brauchen eine absolut sichere Technologie. Dazu muss sie stets verlässlich sein, handhabbar und praxistauglich. Sie soll den Praxisalltag vereinfachen und nicht verkomplizieren. Die gematik muss diese Aspekte auf dem Weg zur TI 2.0 weiterhin in den Fokus stellen.

Da deren Umsetzung aber Zeit braucht, hat die gematik Geschäftsführung ihren Gesellschaftern einen Konnektorentausch vor Ablauf der Sicherheitszertifikate als einzig verlässlich umsetzbare Lösung zur Beschlussfassung empfohlen. Die theoretische Alternative – eine Verlängerung der Sicherheitszertifikate durch ein Software-Update – hätte einen Eingriff in das Praxissystem alle 2 Jahre notwendig gemacht und potenziell den Austausch nur verschoben. Die diesbezüglichen Aktivitäten der Hersteller haben das Vertrauen in diese Alternative zudem nicht verstärkt.

Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, BZÄK-Vorstandsreferent für Telematik:

„Grundsätzlich müssen neue Anwendungen so umfangreich wie möglich vorab getestet werden, damit der Praxisalltag bei deren Einführung nicht zum Erliegen kommt. Starre Fristen und Sanktionen erwiesen sich bislang nicht als hilfreich. Das Festhalten an gesetzlichen Terminen – unabhängig vom Reifegrad der Anwendung bzw. von Testergebnissen – führt zu Problemen mitten im Patientenbetrieb. Es bleibt zu hoffen, dass der lange notwendige Schwenk von der Technikzentrierung hin zur Versorgungszentrierung endlich erfolgt.“

Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 25.05.2022