KZBV: Seit Januar grundsätzlich auch als digitale Anwendung der ePA möglich

Regelmäßige Termine in der Zahnarztpraxis dienen der Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen. Seit mehr als 30 Jahren können gesetzlich krankenversicherte Patienten das Bonusheft bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen vorlegen und den Termin per Stempel und Unterschrift bestätigen lassen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat jetzt ihre bewährte Patienteninformation zum zahnärztlichen Bonusheft in einer aktualisierten Fassung vorgelegt, die auch in den Hauptmigrantensprachen verfügbar ist.

Der Flyer informiert Patientinnen und Patienten leicht verständlich über Vorteile und Vorgaben des Bonusheftes im Zusammenhang mit einer Versorgung mit Zahnersatz. Erläutert wird unter anderem, was zu tun ist, wenn das Bonusheft nicht mehr auffindbar ist oder ein Eintrag fehlt, obwohl eine Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat. Die erweiterte Information zum Bonusheft ist zum Selbstausdruck geeignet und kann im PDF-Format unter www.kzbv.de kostenfrei abgerufen werden.

Patienten, die aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten eine Vorsorge in der Praxis eventuell abgesagt oder verschoben haben, sollten diese im Laufe des Jahres unbedingt nachholen. Darauf weist die KZBV noch einmal ausdrücklich hin. Größere Folgeschäden an Zähnen und Zahnfleisch durch ein Auslassen notwendiger Behandlungen können durch solche Kontrollen vermieden werden. Mit besonders hohen Hygienestandards gewährleisten Zahnarztpraxen maximalen Schutz vor Ansteckungen mit Corona.

Regelmäßige und dokumentierte Vorsorge = Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss
Wenn Zahnersatz benötigt wird, erhalten Patienten, die ein regelmäßig geführtes Bonusheft vorweisen können, von ihrer Krankenkasse einen Bonus zum gesetzlichen Festzuschuss. Sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Praxis über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos dokumentiert, dann erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Untersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Kasse sogar auf 75 Prozent erhöht.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, müssen wenigstens einmal im Jahr einen entsprechenden Kontrolltermin bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt in Anspruch nehmen, um von der Bonusregelung zu profitieren. Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs müssen innerhalb von fünf beziehungsweise zehn Jahren in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen, um ihren Rechtsanspruch auf erhöhten Festzuschuss zu wahren.

Das elektronische Zahnbonusheft kommt…
Seit Januar 2022 besteht für gesetzlich Versicherte grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, das Bonusheft als digitale Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu nutzen – soweit die technischen Voraussetzungen dafür bei Patient und Praxis schon gegeben sind. Das elektronische Bonusheft (eZahnbonusheft) bietet dann die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie im papiergebundenen Heft strukturiert und gültig für den Bonusanspruch abzubilden.

Wie bei der ePA handelt es sich für Versicherte um eine freiwillige Anwendung, die derzeit im Aufbau begriffen ist. Vorteile des elektronischen Bonusheftes sind unter anderem eine automatisierte Erinnerungsfunktion, um den Verfall des Bonus zu verhindern oder die Vermeidung von Nachtragungen bei erfolgten Vorsorgeuntersuchungen. Das papiergebundene Bonusheft behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und kann wie bisher genutzt werden. Patienten, die die Vorteile des eZahnbonusheftes nutzen wollen, sollten sich zunächst in ihrer Praxis erkundigen, ob diese bereits „eZahnbonusheft-ready“ ist und eine Beratung zu der neuen Anwendung erfolgen kann.

Weitere Informationen zur Bonusregelung und zum Thema Zahnersatz stellt die KZBV unter

zur Verfügung.

Quelle: KZBV, Pressemitteilung vom 14.03.2022