ERGEBNIS der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022

Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022

Auszug aus der heutigen Pressemitteilung

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage folgende weiteren Vereinbarungen getroffen:

8. Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es soll zugleich den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für vulnerable Gruppen. Ausgehend von den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen.

Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.

Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Damit wird auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen.

Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

16. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.