Stichtag 16.03.2021: Impfpflicht für Tätige in Zahnarztpraxen geplant – Bundestagsberatung am Dienstag, 07.12.2021 –

FAZ, 05.12.2021:

Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten.

Das geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der kommende Woche im Bundestag beraten werden soll.

Bis 15.03.2021:

Nachweis über: geimpft, genesen oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19.

Ab 16.03.2021:

Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden“

 

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