Sonderregelungen des G-BA gelten mehrheitlich unabhängig von der epidemischen Notlage
Auf die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am morgigen Donnerstag, 25. November 2021, keine Auswirkung. Sie wurden vom G-BA bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen beispielsweise
- die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen,
- die erleichterten Vorgaben für Verordnungen oder
- die telemedizinische Heilmittelbehandlung.
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Hinweis: In seiner nächsten Plenumssitzung am 2. Dezember 2021 entscheidet der G-BA voraussichtlich auch über eine Verlängerung jener Sonderregelungen zu ärztlich verordneten Leistungen(pdf 93,58 kB), die derzeit bis 31. Dezember 2021 befristet sind.
Quelle: G-BA, Pressemitteilung vom 24.11.2021