Sonderregelungen des G-BA gelten mehrheitlich unabhängig von der epidemischen Notlage

Auf die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am morgigen Donnerstag, 25. November 2021, keine Auswirkung. Sie wurden vom G-BA bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen beispielsweise

  • die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen,
  • die erleichterten Vorgaben für Verordnungen oder
  • die telemedizinische Heilmittelbehandlung.

[…]

Hinweis: In seiner nächsten Plenumssitzung am 2. Dezember 2021 entscheidet der G-BA voraussichtlich auch über eine Verlängerung jener Sonderregelungen zu ärztlich verordneten Leistungen(pdf 93,58 kB), die derzeit bis 31. Dezember 2021 befristet sind.

Quelle: G-BA, Pressemitteilung vom 24.11.2021