Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Neue Regelungen für die Zahnarztpraxen ab 24.11.2021 (Update: In BW ausgesetzt)

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz mit den neuen Corona-Regeln wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft.

Die LZÄK BW hat Ihnen alle für die Zahnarztpraxis geltenden neuen Regelungen nachfolgend übersichtlich zusammen gestellt: