LG Berlin über Negativzinsen: „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“

Laut einem aktuellen Urteil des Landgericht Berlin, ist die Berechnung eines Verwahrentgelts bei Giro- und Tagesgeldkonten „mit [dem] wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“ (Az. 16 O 43/21).

Das Urteil hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Sparda Bank Berlin erstritten.

Berichterstattung im Handelsblatt:

Pressemitteilungen des Gerichts, der Verbraucherzentrale oder der Bank liegen (bisher noch) nicht vor.