Leserbrief zum HRZ-Bericht: „An den Präsidenten gerichtet möchte ich mit der Empfehlung schließen: wer so „großzügig“ mit den Pflichtbeiträgen der Kollegen umgeht, … sollte … aus freien Stücken zurücktreten“

Zu dem Bericht des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschusses der Zahnärztekammer Berlin, welcher in der Delegiertenversammlung vom 11.11.2021 vorgestellt wurde, erreichte uns der nachfolgende Kommentar aus der Leserschaft:

 

 

Das war klar und eigentlich hätte man sich auch eher gewundert, wenn sich etwas geändert hätte. Es ist ein Jahr und 4 Delegiertenversammlungen her, dass die Berliner Kollegenschaft eine neue Kammerzusammensetzung gewählt hat. Es hat sich viel geändert und auch wenn noch lange nicht alles gut ist, so hat sich doch einiges in die richtige Richtung bewegt.

Wem haben wir diesen Fortschritt zu verdanken? Sicherlich nicht dem amtierenden Geschäftsführer und seinem treuen Präsidenten, denn die haben alles das zu verantworten, was in der Vergangenheit schiefgelaufen ist.

Wenn man sich aufmerksam den Bericht des Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Zahlstellenprüfungsausschusses (HRZ) der Zahnärztekammer Berlin durchliest, bekommt man das kalte Grauen und man muss sich fragen, warum ausgerechnet die beiden noch dafür Verantwortlichen nicht schon längst ausgetauscht wurden?

Auch wenn der eine oder andere den einen oder anderen Punkt im Bericht des HRZ belächeln möge und sagt es sind ja nur wenige € um die es geht, dann halte ich dagegen, dass es die Art und Weise ist, die nicht gut zu heißen ist. Denn wer im Kleinen so agiert, der agiert auch in anderen Bereich genau gleich.

Zu den einzelnen Punkten:

  1. Wie kann es sein, dass es keinen unterschriebenen Darlehnsvertrag bezüglich des PPI gibt?
  2. Warum wurden Forderungen in Höhe von mind. 24.000,00 € gegenüber dem MBZ Verlegers nicht eingetrieben?
  3. Warum wurde einer dem Geschäftsführer nahestehenden Mitarbeiterin ein Auto unter Wert überlassen?
  4. Ist es verhältnismäßig, wenn die ZÄK Berlin Veranstaltungen für ca. 200 Teilnehmer in Höhe 12.000,00 € durchführt?
  5. Wie ist es zu rechtfertigen für die Vorbereitung eines Interviews mit falschen Aussagen ein Sitzungsgeld von 550 € zu berechnen?
  6. Ca. 504.000,00 € zahlen die Berliner Zahnärzte an die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und dazu kommen noch einmal Sitzungsgelder in unterschiedlichen Höhen, so berechnet allein der Präsident am Vorabend jeder BZÄK-Vorstandssitzung ein Vorbesprechungssitzung mit einem Sitzungsgeld zwischen 300 und 450 € ab.
  7. Die Corona-Zuschüsse für das Personal wurden, jedenfalls scheinbar, nur an linientreue Mitarbeiter ausgezahlt.
  8. Der Verlag, der den Berliner Zahnärztetag ausrichtet, lässt sich die Teilnahme der Berliner Zahnärztekammer gut bezahlen und nicht nur das, sondern die Kollegen zahlen dann auch noch für diese Art der Promotion das Sitzungsgeld für den gesamten Vorstand. Und am Rande bemerkt, durfte dann auch noch der Sohn einer Kammermitarbeiterin im Rahmen des Zahnärztetags auf Kosten der Zahnärztekammer übernachten.
  9. Die Neuverhandlung über die Miete des Zahnärztekammer Gebäudes wurde als günstig verkauft, da es ja „nur“ 4 €/qm zur bisherigen Miete gewesen sind. Dazu muss man aber wissen, dass erstens die bisherige Quadratmeter-Miete bei 11 € lag und das zweitens in der zukünftigen Miete nicht die ebenfalls im Mietvertrag vereinbarten verpflichtenden Umbauten durch den Mieter in Höhe von 716.000,00 € enthalten sind. Wenn man also die Umbaukosten dazu rechnet, haben wir locker eine Mietsteigerung von 100%. – An dieser Stelle fragt sich wahrscheinlich jeder Kollege in eigener Praxis, ob er so schlecht auch mit seinem Vermieter verhandelt hätte?
  10. Und zum Schluss: Bei der Ausschreibung gab es ja offensichtlich auch so die eine oder andere Ungereimtheit, die den Verdacht auf Vorteilsannahme nahelegen – oder duzen Sie sich auch mit dem Verantwortlichen Ihrer Baufirma?

Die Delegierten, die einer Entlastung dieser Machenschaften zugestimmt haben, sollten sich schämen, denn es geht um das Geld aller Kollegen, welches sie treuhänderisch verwalten.

Es bleibt zu hoffen, dass die Aufsicht evtl. dieses eine Mal den Bericht des HRZ sehr aufmerksam liest und dann konsequent handelt.

Dem jetzigen Geschäftsführer sollte man auf jeden Fall von seinen Pflichten unverzüglich im beiderseitigen Einverständnis freistellen. Und an den Präsidenten gerichtet möchte ich mit der Empfehlung schließen: wer so „großzügig“ mit den Pflichtbeiträgen der Kollegen umgeht, sollte sich selbst nicht länger Kollege nennen, sondern sollte dann zumindest so viel Anstand besitzen und aus freien Stücken zurücktreten, da er seine Kontrollfunktion offenkundig nicht ausreichend ausgeübt hat.

Mit kollegialen Grüßen

Gernold Winter
(Alias, die Realperson ist der Redaktion bekannt, sie ist Mitglied der Zahnärztekammer Berlin)