BFH: Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen (nur Teilnehmende zählen mit)

Bundesfinanzhof (Urteil vom 29. April 2021, VI R 31/18)
Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Leitsätze:

  1. Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.
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  2. Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.

Weiterführend: