KBV Beschlüsse vom 17.09.2021 zu Thema iMVZ

Hier ein freundlicher Hinweis eines aktiv Mitlesenden unserer Webseite:

Von der 60 Mitglieder umfassenden Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 17.09.2021 wurden u.a. folgende Beschlussanträge angenommen:
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Top 2 – Antrag 1 Investorenbetriebene MVZ (einstimmig):

zu

  • „MVZ-Transparenzregister“ /
  • Prüfung der Geeignetheit von MVZ durch die Zulassungsausschüsse /
  • Verhinderung einer marktbeherrschenden Stellung investorenbetriebener MVZ /
  • Stärkung der Freiberuflichkeit

Begründung:
Aufgrund der hohen Relevanz für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten und des KVSystems sollte das Thema iMVZ im Papier KBV 2025 ergänzt werden.

TOP 2 – Antrag 2 MVZ-Gründungsbefugnis für Kassenärztliche Vereingungen (dafür bei 6 Enthaltungen):

Der Vorstand der KBV wird beauftragt, bei dem Gesetzgeber darauf hinzuwirken, dass zukünftig auch Kassenärztliche Vereinigungen

  1. MVZ zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gründen und betreiben dürfen
  2. ein von einer Kassenärztlichen Vereinigung gegründetes MVZ bei einem Praxisausschreibungsverfahren gegenüber MVZ, die von Finanzinvestoren gehalten werden, vorrangig zu berücksichtigen ist und
  3. die Kassenärztliche Vereinigung, die ein MVZ betreibt, darauf hinzuwirken hat, dass die in dem MVZ tätigen angestellten Ärzte sich als Vertragsärzte niederlassen.

Begründung:
Derzeit sind Kassenärztliche Vereinigungen bei der aktiven Gestaltung der Versorgung sowohl gegenüber Kommunen, als auch gegenüber Investoren benachteiligt. Mit der angestrebten gesetzlichen Änderung sollen die KVen die Option bekommen Arztsitze zu übernehmen und so vor dem Einfall von Investoren zu schützen. Die dort Angestellten Ärzte sollen jederzeit die Möglichkeit haben, den Sitz von der KV zu übernehmen und dann selbstständig Tätig zu sein.

TOP 2 – Antrag 3 Organisation einer Klausurtagung der KBV-VV zu iMVZ (dafür bei 3 Enthaltungen):

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:

Der Vorstand der KBV wird beauftragt zeitnah eine Klausurtagung der Vertreterversammlung zu organisieren. In dieser soll über die Bedrohung der ambulanten Versorgung durch Investoren diskutiert werden. Neben geeigneten Maßnahmen gegen sogenannte iMVZ soll es auch um weitere Möglichkeiten der KVen gehen Versorgung aktiv zu gestalten.

Begründung:
Aufgrund der Wichtigkeit und der Komplexität des Themas ist eine vertiefte Befassung der Vertreterversammlung unabdingbar.