Senat beschließt Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 21.09.2021, Auszug:

Ab 26.09.2021 gilt:

Digitaler Nachweis bei Anwendung der 2G-Option

Bei Anwendung der 2G-Option muss der Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 digital verifizierbar sein. Beim Eintritt müssen Nachweise digital und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.

 

Dazu erklärend (21. Sep. 2021 13:50) der Tagespiegel:

Ab diesem Sonntag reicht der gelbe Impfausweis nicht mehr als Nachweis, um in ein 2G-Lokal zu kommen. Das sagte der Chef der Senatskanzlei, Christian Gaebler (SPD), am Dienstag nach der Senatssitzung. „Der Nachweis muss digital verifizierbar sein“. Ein Smartphone brauche man dafür nicht. Es reicht, sich in der Apotheke einen QR-Code ausdrucken zu lassen.
Den QR-Code bekommt man, wenn man den Impfpass mit den eingetragenen Corona-Impfungen vorzeigt. Die Neuerung soll die Einlasskontrollen für 2G-Betriebe – die also nur Geimpfte und Genesene zulassen – vereinfachen und sicherer sein vor Fälschungen.
Berliner Zeitung, 21.09.2021