Berlin setzt Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zum heterologen Impfschema um

Der Impfprozess in den Corona-Impfzentren des Landes Berlin wird am Freitagnachmittag, dem 02. Juli 2021, angepasst. Anlass ist ein Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Freitagvormittag, 02. Juli 2021, vor dem Hintergrund der jüngsten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum homologen/heterologen Impfschema vom 1. Juli 2021.

Ab dem 2. Juli 2021, 14:00 Uhr, werden künftig Personen, die eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, zur Vervollständigung der Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff als Zweitimpfung geimpft. Dieser Vorgang wird als heterologe Impffolge bezeichnet.

Laut STIKO zeigen aktuelle Studienergebnisse, dass ein heterologes Impfschema (Erstimpfung AstraZeneca und Zweitimpfung mRNA-Impfstoff) bei gleichzeitig guter Verträglichkeit eine stärkere Immunantwort bewirkt und somit einer homologen Impfserie mit zwei Impfungen des Impfstoffs von AstraZeneca überlegen ist. Die STIKO empfiehlt daher, alle mit dem Impfstoff von AstraZeneca begonnenen Impfserien mit einem mRNA-Impfstoff abzuschließen. Nach den aktuellen Erkenntnissen bietet das heterologe Impfschema einen zumindest gleichwertigen Schutz wie eine vollständige Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff.

Personen, die kurzfristig den ursprünglichen Astra-Zeneca-Zweitimpftermin am Freitagvormittag, dem 2. Juli 2021, zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr, im Corona-Impfzentrum Tempelhof nicht wahrnehmen konnten, können diesen bis Mittwoch, den 7. Juli 2021, 19:00 Uhr, auch ohne erneute Terminvereinbarung kurzfristig im Corona-Impfzentrum Tempelhof während der Öffnungszeiten nachholen. Der Zweitimpftermin erfolgt dann mit einem mRNA-Impfstoff.

Personen über 60 Jahre, die eine Erstimpfung in einem Corona-Impfzentrum mit AstraZeneca erhalten, werden künftig zur Vervollständigung der Impfserie in einem Abstand von vier Wochen die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können (sog. heterologe Impffolge). Das Buchungssystem wird zeitnah entsprechend umgestellt.

Quelle: Senatsverwaltung GPG, Pressemitteilung vom 02.07.2021