Partizipation von Zahnärztinnen in den Gremien der zahnärztlichen Selbstverwaltung

Aus der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vom 04/05. Juni 2021:

TOP-Nr. : 7.12
Antrag – Nr.: : 1
Betr.: : Partizipation von Zahnärztinnen in den Gremien der zahnärztlichen Selbstverwaltung
Antragsteller : Delegierte der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Haushaltsauswirkungen : Keine

Wortlaut:

Die Bundeszahnärztekammer befürwortet ausdrücklich die Mitarbeit zahnärztlicher Kolleginnen in den Gremien der zahnärztlichen Selbstverwaltung und fördert diese durch strukturierte Maßnahmen. Nur wenn Frauen entscheidend an der Fortentwicklung der berufsbezogenen Rahmenbedingungen beteiligt sind, kann diese entsprechend der berufsdemografischen Veränderungen bestmöglich erfolgen.

Begründung:

Zahnärztinnen übernehmen einen großen Anteil der zahnmedizinischen Versorgung. Ihre Berufsausübung wird dabei naturgemäß durch rollenspezifische Fragestellungen mitbestimmt. So spielt u.a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere in der ersten Hälfte der beruflichen Lebenszeit eine herausragende Rolle.

Dies gilt sowohl für niedergelassene, als auch für angestellte Zahnärztinnen (und deren Arbeitgeber/innen).

Da der Frauenanteil innerhalb der Zahnärzteschaft weiter steigen wird, erhalten frauenspezifische Themen eine immer stärkere Relevanz für die Zukunft der Zahnärzteschaft. Es obliegt den Körperschaften (Kammern, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Altersversorgungen), hier Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die Möglichkeit der freiberuflichen Berufsausübung auch in der Zukunft zu sichern.

Damit Frauen selbst Verantwortung bei der Lösung dieser, den ganzen Berufsstand betreffenden Probleme übernehmen können, ist es erforderlich, sie zur Mitarbeit in entscheidungsrelevanten Positionen zu gewinnen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig

Dagegen: 0

Enthaltungen: 1