Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im Gesundheitswesen – Ärztekammer Berlin fordert Bewusstseinswandel

In einer am 17. Juni 2021 von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin beschlossenen Resolution werden Forderungen und Maßnahmen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im Gesundheitswesen formuliert.

Sexualisierte Diskriminierung beschreibt sexualisierte Verhaltensweisen, die darauf ausgerichtet sind, andere aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht abzuwerten und zu entwürdigen. Anzügliche Bemerkungen oder Blicke, sexuelle Berührungen und Belästigungen sind hingegen sexualisierte Gewalt. Diese bezeichnet jede sexuelle Handlung an oder vor einer Person, die darauf ausgerichtet ist, Macht und Autorität zu missbrauchen.

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im Gesundheitswesen wurden in den vergangenen Jahren nur sporadisch als grundlegendes Problem öffentlich zur Kenntnis genommen. Dabei können hierarchische Strukturen im medizinischen Betrieb anfällig für sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sein. Konkrete strukturelle Maßnahmen, um Mitarbeitende im Gesundheitswesen ebenso wie Patientinnen und Patienten vor sexueller Belästigung zu schützen, sind bisher jedoch weder ausreichend noch überall ergriffen worden. Die Ärztekammer Berlin unterstreicht mit ihrem Beschluss auf der gestrigen Delegiertenversammlung am 16. Juni 2021, dass Handlungsbedarf besteht.

Die Ärztekammer Berlin fordert alle Träger sowie leitenden Verantwortlichen von Gesundheitseinrichtungen in Berlin auf, gemeinsam verbindliche betriebliche Vereinbarungen oder andere Richtlinien zum Umgang mit sexueller Belästigung zu etablieren und diese proaktiv an die Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden heranzutragen. Die Ärztekammer Berlin wird im Rahmen ihrer Aufgaben diesen Prozess unterstützen, beispielsweise indem sie Veranstaltungen Dritter zu diesem Thema fördert, diese als ärztliche Fortbildungen anerkennt oder bei Bedarf geeignete Fortbildungen und Coachings konzipiert und durchführt.

Hintergrundinformation

Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) vom 16. Juli 2020 über eine Änderung der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) werden die Vertragsärzteschaft und Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtet, „Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern“.

Die Ärztekammer Berlin nimmt den G-BA-Beschluss mit der Resolution auf und positioniert sich damit klar gegen jegliche Form von sexualisierter Gewalt.

Die Resolution „Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt im Gesundheitswesen strukturiert entgegentreten“ finden Sie unter folgendem Link: