Widerspruch zu Teststelle „Heilmann-Bus“ unzulässig

Mit Schreiben vom heutigen Tag hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung den Widerspruch der Betreiberin der Test-To-Go Stelle „Heilmann-Bus“ als unzulässig zurückgewiesen.

Der mit E-Mail vom 2. Juni 2021 erfolgte Entzug der Zertifizierung war rechtmäßig und ist nicht zu beanstanden. Eine aufschiebende Wirkung wurde und wird durch den unstatthaften Widerspruch nicht erreicht.

Die Senatsverwaltung bekräftigt, dass die Fortsetzung von öffentlich finanzierten Bürgertestungen in einem zu Wahlkampfzwecken eingesetzten Bus unzulässig bleibt. Der Betreiberin der Teststelle steht der Klageweg grundsätzlich offen.

Ebenso möglich ist ein Antrag auf erneute Zertifizierung einer Teststelle in nachgewiesen neutralen Räumlichkeiten.

Quelle: Senatsverwaltung GPG, Pressemitteilung vom 16.06.2021

 

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