Zu fit für die Rente?
Renteneintritt: Arbeitgeber, die ihre Angestellten auch nach dem Erreichen des Rentenalters beschäftigen wollen, können dies durch entsprechende Vereinbarungen erreichen. Welche Details dabei beachtet werden müssen, erklärt Rechtsanwalt Gerd Kaindl auf LTO-Karriere
- Keine Lust auf Rente – Hinausschieben des Ruhestands
Mit 66 ist noch lange nicht Schluss
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„Hinausschiebensvereinbarung“ § 41 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) VI:
³Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben.