Senat beschließt Aufhebung der Priorisierung für das Impfen in Arztpraxen und bei betriebsärztlichen Impfungen (wenn sie die ihnen zu Verfügung stehenden Impfdosen nicht durch priorisierte Personen verbrauchen können)

Die Arztpraxen dürfen ab dem 17. Mai 2021 von der durch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes festgelegten Impfreihenfolge abweichen, wenn sie die ihnen zu Verfügung stehenden Impfdosen nicht durch priorisierte Personen verbrauchen können.  Das gilt auch für Impfungen durch Betriebsärztinnen und -ärzte, die im Rahmen des Berliner Pilotprojekts bereits gestartet sind.

Damit ermöglicht das Land Berlin neben weiteren Bundesländern Arztpraxen und Betriebsärztinnen und -ärzten, die Impfungen flexibel und effizient zu gestalten, sodass jede zur Verfügung stehende Impfdosis verwendet werden kann.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Wir geben den Arztpraxen und Betriebsärztinnen und -ärzten mehr Flexibilität. Darüber hinaus motivieren wir die Bürgerinnen und Bürger Berlins, nach den Impfangeboten zu fragen und diese soweit möglich wahrzunehmen. Vom Bund ist nennenswert mehr Impfstoff für Juni angekündigt. Bis dahin wollen wir Spielräume nutzen.“

In den Corona-Impfzentren des Landes werden die Impfungen bis auf weiteres ausschließlich Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 angeboten.

Quelle: Senatsverwaltung GPG, Pressemitteilung vom 14.05.2021