Abgeordnetenhaus: Corona-Schutzmaskenkäufe durch Senatsverwaltungen – Abgeordneter Luthe bohrt nach

Abgeordnetenhaus

  1. § 7 LHO und Corona
  2. § 7 LHO und Corona (II)
  3. § 7 LHO und Corona (III)
  4. § 7 LHO und Corona (IV)
    und heute veröffentlicht:
  5. § 7 LHO und Corona (V)

Auszug aus der erneuten Anfrage:

Auf meine Anfrage 18/27081 hat der Senat hinsichtlich der Bestellungen sogenannter „Masken“ weit über Marktpreisen durch die verschiedenen Senatsverwaltungen und Landesbeteiligungen nur unvollständig Auskunft erteilt, soweit die Firmenbezeichnungen der Händler und Hersteller bei mehreren Teilantworten nicht angegeben sind. Ein dem Recht aus Art. 45 VvB entgegenstehender Grund ist weder gegeben noch auch nur behauptet worden. Ich frage daher – vor Anrufung des Verfassungsgerichtshof – erneut:

1. Bei welchen Firmen/Anbietern/Maklern haben die jeweiligen Senatsverwaltungen die einzelnen Bestellungen jeweils wann genau ausgelöst? (also: bitte (auch insgesamt aktualisierte) Ergänzung der bisherigen Aufstellung um das Datum der Auftragserteilung und den Namen des Anbieters. Vorsorglich weist der Unterzeichner darauf hin, dass es sich bei der Tatsache, wer hier zu welchem Preis in der Vergangenheit verkauft hat, nicht um ein „Geschäftsgeheimnis“ nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt und zudem angesichts der erstaunlichen Erkenntnisse im Bund das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein angebliches berechtigtes Geheimhaltungsinteresse der Anbieter überwiegen dürfte).

2. Ist der Kontakt zu dem jeweiligen einzelnen Anbieter zu 1) durch eine politisch exponierte Person (PEP) im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zustande gekommen oder vermittelt worden? Falls ja, durch wen?