Corona-Testpflicht für Unternehmen im Land Berlin gilt vorerst

Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung vom 30.04.2021:

Die Pflicht von Unternehmen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal pro Woche ein Angebot für einen kostenlosen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu machen, gilt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst weiter. – weiterlesen