04.06.2021: Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands der Bundeszahnärztekammer (öffentlich)

Wahl-Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer

Für den 04./05. Juni 2021 ist eine Außerordentliche Bundesversammlung als Präsenzveranstaltung in Berlin geplant, auf der Tagesordnung steht die Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands der Bundeszahnärztekammer.

Quelle: Bundeszahnärztekammer

Bundesversammlung

Oberstes Beschlussorgan der Bundeszahnärztekammer ist die Bundesversammlung. Sie besteht aus den Delegierten, die von den 17 Landeszahnärztekammern entsandt werden.

Die Bundesversammlung wählt für vier Jahre den Präsidenten und die zwei Vizepräsidenten. Sie beschließt den Haushalt und legt die Leitlinien der Berufs- und Standespolitik der Bundeszahnärztekammer fest.

Einmal jährlich findet im Herbst eine ordentliche Bundesversammlung statt.
Jede Landeszahnärztekammer entsendet für je 600 Zahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Delegierten und für die Restzahl, sofern diese mehr als 300 beträgt, einen weiteren Delegierten in die Bundesversammlung. Die Mindestzahl der Delegierten pro Kammer beträgt zwei.

Aufgaben und Befugnisse

  • Wahl und Abberufung des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten
  • Entgegennahme der Rechenschaftsberichte sowie die Entlastung des Vorstandes
  • Genehmigung des Verwaltungshaushaltes und der ordentlichen Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung des Verwaltungshaushaltes
  • Beschlußfassung über Anträge
  • Festlegung vorrangiger Ziele und Aufgaben der Bundeszahnärztekammer
  • Genehmigung von Änderungen der Verbandssatzung, für die eine
  • Zweidrittelmehrheit aller gewählten Delegierten erforderlich ist
  • Bestellung eines Rechnungsprüfungsausschusses
  • Bestellung eines Finanzausschusses
  • Beschlußfassung über die Anlage und die Verwendung des Vermögens der Bundeszahnärztekammer

Satzung § 5

Vorläufige Tagesordnung (gefunden am 26.05.2021)

Satzung der Bundeszahnärztekammer e.V.:

§ 5 Bundesversammlung

9. Die Bundesversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss der Bundesversammlung ausgeschlossen werden.

11. Über den Ablauf der Bundesversammlung und die von ihr gefassten Beschlüsse ist ein Wortprotokoll zu fertigen und von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Die Nieder-schrift wird den Mitgliedern und deren Delegierten innerhalb von sechs Wochen in digitaler Form zur Verfügung gestellt und gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zugang Einspruch bei der Bundeszahnärztekammer eingelegt wird. Über Einsprüche oder Korrekturwünsche entscheidet der Vorsitzende, in Zweifelsfällen die nächstfolgende Bundesversammlung.