Keine Pflicht des Zahnarztes zur Aufklärung über Möglichkeit der Weis­heits­zahn­entfernung in kieferchirurgischer Praxis

Weis­heits­zahn­extraktion durch Osteotomie gehört zu Behandlungsstandard einer Zahnarztpraxis

OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschluss vom 28. Januar 2021, Az.: 4 U 1775/20:

Leitsatz:

  1. Vor der operativen Entfernung eines Weisheitszahnes in einer Zahnarztpraxis ist keine Aufklärung geboten, dass der Eingriff auch in einer kieferchirurgischen Praxis durchgeführt werden kann.
    2. Der Umstand, dass es bei einem solchen Eingriff zu einer Verletzung des Nervus lingualis gekommen ist, rechtfertigt für sich genommen nicht den Schluss auf einen Behandlungsfehler.