KZV Berlin: Pflichtveröffentlichung Vorstandsvergütungen Jahr 2020

Pflichtveröffentlichungen gemäß

§ 79 Abs. 4 SGB V:

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[…]Die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich aller Nebenleistungen sowie sämtliche Versorgungsregelungen sind betragsmäßig in einer Übersicht jährlich am 1. März im Bundesanzeiger und gleichzeitig getrennt nach den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Organisationen in den jeweiligen ärztlichen Mitteilungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie auf der Internetseite der betreffenden Kassenärztlichen Vereinigung oder Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu veröffentlichen. Die Art und die Höhe finanzieller Zuwendungen, die den Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit ihrer Vorstandstätigkeit von Dritten gewährt werden, sind dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung mitzuteilen.

zum 01. März 2021 im Bundesanzeiger, hier als Bildauszug* von der KZBV und der KZV Berlin.

 

Quelle: Bundesanzeiger: Sucheingabe KZV Berlin oder KZBV. Ein Suchergebnis auf der Webseite des Bundesanzeiger erzeugt leider keinen statisch immerwährenden Link. Dies bedeutet, dass ein Link nach einer gewissen Zeit „verfällt“. Von daher können wir leider keinen Link auf die Originalveröffentlichung legen.

*Die Übersichtlichkeit der komplexen Tabelle auf der Webseite des Bundesanzeigers ist unbefriedigend. Wir haben daher Screenshots erstellt und diese dann zusammengefügt. Es gilt jedoch die Originalquelle. Im Zweifel besuchen Sie bitte die Webseite des Bundesanzeigers.