BfArM: Antigen-Tests auf SARS-CoV-2

Tests zur Eigenanwendung durch Laien

Das BfArM hat die ersten Sonderzulassungen nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt. Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage und den dabei geprüften Anforderungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Menüpunkt „Hinweise zur Sonderzulassung von Antigen-Tests durch das BfArM“.

Es handelt sich um folgende Tests, die Liste wird kontinuierlich aktualisiert:

Die LZÄK Baden-Würtemberg weist in ihrem heutigen Newsletter „KammerKompakt Nr. 12“ auf folgendes hin:

Erste Sonderzulassungen für Corona-Selbsttests

[…] Nach der Coronavirus-Testverordnung ist die Erstattung von PoC-Antigen-Tests zur Testung des eigenen Praxispersonals auf die verauslagten Sachkosten beschränkt. Die Coronavirus-Testverordnung differenziert nicht danach, wer diesen Test durchführt. Daher können auch durch das Personal an sich selbst vorgenommene Tests (maximal 10 Tests pro Monat) erstattet werden. Voraussetzung ist, dass die Tests beim BfArM gelistet sind.