Corona-Impf-Priorisierung: Politische Erklärung der Vertreterversammlung der KV Berlin

Die Vertreterversammlung der KV Berlin verabschiedet folgende politische Erklärung

Unter Berücksichtigung der aktualisierten Impfverordnung fordern die Unterstützer:innen dieser politischen Erklärung eine bevorzugte Vergabe der Impfungen an die ambulant tätigen Vertragsärzt:innen und psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Alle niedergelassenen Ärzt:innen und psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen gehören in die Priorisierungsgruppe I Abs. 4 der aktuellen Impfverordnung. Bei jedem unmittelbaren Patientenkontakt, wie er regelhaft durch Haus-, Kinder- und Fachärzt:innen und psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen erfolgt, besteht die Gefahr einer Ansteckung mit SARS-CoV-2.
Die Berliner Vertragsärzt:innen und psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen und ihre Mitarbeiter:innen stellen sich täglich diesem Risiko! Bereits bei der 1. Pandemiewelle erwiesen sich die ambulanten Versorgungsstrukturen als unabdingbar. Mittlerweile werden annähernd 9 von 10 mit SARS-CoV-2 infizierte Patient:innen ausschließlich ambulant behandelt.

Es wäre fatal, wenn Vertragsärzt:innen und psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen diese Aufgabe nicht mehr im erforderlichen Umfang erfüllen könnten, weil sie selbst infiziert werden. Denn neben der Betreuung von COVID-19 Patient:innen findet selbstverständlich die komplette Regelversorgung weiterhin statt.

Diejenigen, die andere jeden Tag behandeln, medizinisch versorgen und schützen, müssen auch selbst geschützt sein! Die Haus- und Fachärzt:innen bilden den ersten Schutzwall bei der Corona-Bekämpfung. Mehr als 90 Prozent der COVID-Patient:innen werden ambulant behandelt. Deshalb fordern die Unterstützer:innen dieser Resolution ein Impfangebot für alle Vertragsärzt:innen und psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen einschließlich ihres Praxispersonals mit unmittelbarem Patientenkontakt im Rahmen der Priorisierungsgruppe I der aktuellen Impfverordnung.

Quelle: KV Berlin, Pressemitteilung / Erklärung vom 16.02.2021