Corona-Testung: Auch Apotheken und Zahnärzte dürfen ab sofort im Auftrag der Gesundheitsämter Testungen durchführen

so berichten „exklusiv“ die Stuttgarter Nachrichten.

.

Hier die Verordnung auf der Webseite des BMG:

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Inkrafttreten: 16.01.2021

§ 6 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Als weitere Leistungserbringer im Sinne von Satz 1 Nummer 2 können ausschließlich Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore oder Apotheken beauftragt werden; Apotheken können nur mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests beauftragt werden.“