Bundesgesundheitsministerium: Spahn: „Impfung beginnt am 27. Dezember 2020“ – Rechtsverordnung gilt dann rückwirkend zum 15.12.2020

Coronavirus-Impfung vor Zulassung Spahn: „Impfung beginnt am 27. Dezember 2020“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute die Coronavirus-Impfverordnung unterzeichnen. Sie legt fest, wer zuerst geimpft wird: „Wir beginnen in Pflege- und Altenheimen mit der Impfung“, so Spahn. Bis zum 27. Dezember wird eine ordentliche Zulassung eines Impfstoffes vorliegen. Nach der Chargenfreigabe gehen die ersten Lieferungen an die Bundesländer, die den Impfstoff verteilen.

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Impfung.

Auszug Stand 17.12.2020:

 

Wann startet die Impfung gegen das Coronavirus?

Stand heute gehen wir davon aus, dass am 27.12.2020 mit dem Impfen in den Bundesländern begonnen werden kann. Der Zeitplan sieht wie folgt aus: Am 21. Dezember tagt der Zulassungsausschuss der EMA. Danach plant die EU-Kommission, die Zulassung zu erteilen. Anschließend folgt die Freigabe der Impfstoff-Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut. Erst dann kann Biontech den Impfstoff an die 27 Anlieferungszentren der Länder ausliefern. Danach liegt es in der Hand der Länder, den Impfstoff an ihre regionalen Zentren zu verteilen und mit der Impfung zu beginnen. Der Schwerpunkt wird zunächst auf den Alten- und Pflegeeinrichtungen liegen.

Wie erfahren Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit, sich impfen zu lassen?

Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe sind die Bundesländer zuständig.

Müssen sich alle impfen lassen?

Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.

Welche Aufgaben übernimmt der Bund?

Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Bund organisiert die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen.

Welche Aufgaben haben die Länder?

Die Länder sorgen  für eine sichere Lagerung und Verteilung vor Ort. Sie  organisieren  und betreiben auch die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. Die Impfzentren werden von der niedergelassenen Ärzteschaft, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen, und ggf. medizinischem Personal der Krankenhäuser unterstützt. Die Vorbereitung und Durchführung kann auch durch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen unterstützt werden.

Wer wird zuerst geimpft?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung soll rückwirkend ab 15.Dezember 2020 in Kraft treten.

Eine Priorisierung ist notwendig, weil  zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

Wie läuft das Terminmanagement?

Die Impfberechtigten werden informiert. Damit es nicht zu langen Warteschlangen vor Impfzentren kommt, wird  es ein einheitliches Terminmanagement geben. Das BMG hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Basis des bestehenden Systems der Terminvergabe der Terminservicestellen mit der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 ein standardisiertes Modul erarbeitet. Dieses Modul wird voraussichtlich von allen Bundesländern genutzt.

Muss ich mich zwei Mal impfen lassen?

Der Biontec/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird.