Sieben Rahmenverträge bei der Landeszahnärztekammer Baden-Würtemberg

Die Landeszahnärztekammer hat fünf Rahmenverträge im Bereich der

  • Praxisführung – Validierung der Aufbereitungsverfahren/-Prozesse,
  • Abfallentsorgung,
  • Wasseruntersuchung an den Behandlungseinheiten und Prüfung von Elektrogeräten in der Zahnarztpraxis – sowie
  • Rahmenverträge für eine Praxisbewertung bei Abgabe der Praxis und die
  • Anmietung von Fahrzeugen.

In der Corona-Krise hat die Landeszahnärztekammer eine weitere Vereinbarung mit zwei Dentalhandelsfirmen abgeschlossen, die

  • fünf Standard-Hygiene- und Arbeitsschutzartikel in einem Corona-Care-Paket für einen 2-Wochen- bzw. 4-Wochen-Vorrat anbieten.

Die Inanspruchnahme dieser Rahmenverträge ist ausschließlich den Kammermitgliedern der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vorbehalten, die von den vergünstigten Konditionen profitieren.

Im November hat die Landeszahnärztekammer weitere Rahmenverträge abgeschlossen. Über die Firmen

  • concile GmbH, AlphaScience GmbH und Anton Gerl GmbH

können Kammermitglieder

  • Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2

zu vergünstigten Konditionen beziehen. Alle Antigen-Schnelltests erfüllen die vom Paul-Ehrlich-Institut und dem RKI aufgestellten Mindestkriterien und sind beim BfArM gelistet.

Um die Rahmenverträge und die Konditionen einsehen zu können, müssen Sie sich anmelden.

 

Quelle: Landeszahnärztekammer Baden-Würtemberg, Aktualisierung vom 01.12.2020