IUZB erleidet vor dem Landgericht eine Niederlage

Es ging einmal mehr um das Strafermittlungsverfahren gegen die beiden Vorstandsmitglieder der KZV Dres. Pochhammer und Husemann, seinerzeit von der Staatsanwaltschaft mangels Tatverdachts eingestellt, und um den Bericht des Landeskriminalamtes zur Schadenshöhe.

Nachdem die Herren Vorstände der KZV Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die IUZB erwirkt hatten – ohne mündliche Verhandlung wegen der Eile – , war am Donnerstag, den 5.7.2012 nun die mündliche Verhandlung. Für die IUZB ging es darum, diese einstweilige Verfügung aufzuheben – allein schon wegen der Lärmbelästigung. Das Triumpfgeheul des Berliner Verbandes war entlarvend schrill. Dort möchte man gerne dieses unrühmliche Kapitel beenden, in das die beiden Verbandsmitglieder Pochhammer und Husemann verwickelt sind. Und die IUZB lässt das bislang nicht zu, zumal das Thema der Verteidigerhonorare, die die KZV tragen soll, sehr aktuell ist.

Letztendlich konzentrierte sich die mündliche Verhandlung auf die Frage, ob der Bericht des Landeskriminalamtes mit der Schadensermittlung als Feststellung der Staatsanwaltschaft bezeichnet werden kann. Das sah die IUZB so, schließlich hat das Landeskriminalamt diese Schadensermittlung durch eine Spezialistin für Wirtschaftskriminalität im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Der Vorsitzende Richter, nach eigenem Bekunden selbst einmal als Staatsanwalt tätig, mochte diese Gleichsetzung nicht gelten lassen. Daher wäre die Tatsachenbehauptung unzutreffend. Deshalb wolle man die Verfügung nicht aufheben.

Einige andere Fragen blieben in der Verhandlung offen. Man wird abwarten, wie sich das dann in der Urteilsbegründung liest. Danach wird die IUZB zu entscheiden haben, ob sie diese Entscheidung anfechten wird, oder ob sie das bezeichnete unrühmliche Kapitel auch ohne diesen Schritt weiterhin thematisieren kann.

Denn eines ist bei der Formulierung der einstweiligen Verfügung klar, es geht um die Beendigung einer Diskussion über dieses Thema.

Das wird nicht geschehen können, solange sich die betroffenen Vorstandsmitglieder nicht ihrer moralischen Verantwortung für diese Missstände stellen. Da bleiben wir dran. Und gegenüber dem Triumpfgeheul hilft Petersilie im Ohr – wie bei Asterix.