Kammerertüchtigung: Stellungnahme der ZÄK zu unseren Anfragen

Am 15. und 19.11.2020 hatten wir dem Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin, Herrn Dr. Heegewaldt, Fragen, u.a. zur baulichen Ertüchtigung der Geschäftsstelle, gestellt.

Heute erhielten wir eine Antwort mit Teilauskünften. Allerdings nicht vom Präsidenten, sondern vom Geschäftsführer:

Sehr geehrter Herr Gneist,

in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung darf ich im Auftrag des Vorstands wie folgt antworten:

  1. Die Umbaumaßnahmen zur Ertüchtigung des Kammergebäudes haben im August 2020 mit dem Umbau des zentralen Empfangs der Geschäftsstelle nach im Februar 2020 erfolgter beschränkter Ausschreibung begonnen. Weitere Ausschreibungen und/oder Umbaumaßnahmen sind nicht erfolgt. Die vertraglichen Absprachen mit der Vermieterin sind allen Delegierten in den vergangenen Delegiertenversammlungen bekannt gegeben worden.
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  2. Eine Neuausstattung des Büros von – Name Geschäftsführer – ist nicht erfolgt. – Name Geschäftsführer – nutzt mit Ausnahme von vier erneuerten Besucherstühlen, die Büroausstattung seiner beiden Vorgänger. Im Rahmen von notwendigen und vertraglich verpflichtend vorgesehenen Instandsetzungsmaßnahmen wurden die Bürowände gestrichen, ein Austausch der Deckenlampe vorgenommen, und ein Teil der Einbauschränke lackiert.
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  3. Im Zuge der Verpflichtung aus dem BRSG wurde durch Beschluss des Vorstands denjenigen Mitarbeitenden, die nicht tarifvertraglich eine gesonderte bAV haben, eine bAV angeboten. Im Rahmen der notwendigen Mitarbeiterbindung wurde durch Beschluss des Vorstands einigen Mitarbeitenden ab dem Jahr 2020 eine betriebliche pKV angeboten. Beide Leistungen wurden mit der Allianz, dem Rahmenvertragspartner der ZÄK Berlin im Bereich der alten bAV, abgeschlossen, um günstige Konditionen für die Begünstigten zu erhalten. Provisionen wurden an keinen Mitarbeiter der der Zahnärztekammer gewährt. Ich selbst habe keinerlei wirtschaftliche oder sonstige Vorteile erlangt.

Hinsichtlich der sonstigen Fragen verweisen wir auf das gesetzlich eingeräumte Prüfungsrecht des Haushaltsausschusses, welches dieser zu jeder Zeit vollumfänglich wahrgenommen hat, dem sämtliche Unterlagen durch die Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt wurden und dem gemeinsam mit den vom Landesrechnungshof berufenen Wirtschaftsprüfern die Prüfung und Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Zahnärztekammer Berlin und der finanzwirksamen Tätigkeit des Vorstandes obliegt und welche in allen vergangenen Jahren, wie Sie wissen, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Name Geschäftsführer –

cc. per eMail an Präsident und Vizepräsident der ZÄK Berlin

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