VG Berlin: Rüffel für ZÄK und Versorgungswerk – Liste Kampmann rehabilitiert

„Wahlkampf ist keine Aufgabe der ZÄK und des Versorgungswerkes.“ – Das stellte das Verwaltungsgericht Berlin in einem von der „Liste Kampmann“ sowie den weiteren Berliner Zahnärzten Karola Hein und Gerhard Gneist angestrengten Eilverfahren (Az.: VG 9 L 36.12) am 15. Mai 2012 eindeutig fest und bewog so ZÄK und Versorgungswerk, von der weiteren Verbreitung eines dem Ansehen der Liste Kampmann sowie der beiden weiteren Kollegen potentiell abträglichen Artikels in der Februarausgabe der MBZ Abstand zu nehmen.

Die Lektüre des besagten, von ZÄK und Versorgungswerk zu verantwortenden Artikels war ohne Weiteres geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, die Liste Kampmann obstruiere absichtlich die Dynamisierung der Rentenanwartschaften. Beleg hierfür sind die jüngsten Ausführungen des Kollegen Kopp in der BZZ, denen zufolge die Liste Kampmann sich sogar aktiv gegen die Dynamisierung der Rentenanwartschaften gestellt haben soll. Da dies mitnichten jemals ihre Absicht war und so auch nicht geschehen ist, sahen sich die in dem Artikel angesprochenen Kollegen veranlasst, auf gerichtlichem Wege die weitere Verbreitung dieser Behauptung untersagen zu lassen.

Nachdem das Gericht seine im Grundsatz bestehende Bereitschaft zu erkennen gegeben hatte, dem Antrag insoweit stattgeben zu wollen, erklärten sich Versorgungswerk und ZÄK schließlich auch freiwillig bereit, den Artikel nicht weiter zu verbreiten. Vorher hatte es sich der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegner, Professor Ewer, allerdings nicht nehmen lassen, ein Kaninchen aus dem Hut zu zaubern, um die Antragsgegner doch noch vor dem drohenden Verdikt zu bewahren: Mit Schreiben vom 10. Mai 2012 bestätigte die Senatsverwaltung der ZÄK und dem Versorgungswerk, dass das von der Liste Kampmann bei der Senatsverwaltung vorgelegte Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Übergangsentschädigung für bestimmte Mitglieder des Verwaltungsausschusses die Genehmigung der Beschlussfassung über die Dynamisierung der Renten und Anwartschaften verzögert habe, weil in diesem Gutachten u.a. die Thematik der Diskontinuität aufgegriffen wurde.

Dabei darf freilich nicht übersehen werden, dass die Beschlussfassung zur Rentendynamisierung von der Liste Kampmann nicht nur stets mitgetragen wurde, sondern auch, trotz „verspäteter“ Genehmigung, wie beschlossen rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.

Das Datum des Schreibens der Senatsverwaltung, nämlich der 10. Mai 2012, und damit kurz vor dem Gerichtstermin am 15. Mai 2012, wirft Fragen auf, lässt aber die Möglichkeit offen, dass sich die Senatsverwaltung möglicherweise unbeabsichtigt vor den Karren von ZÄK und Versorgungswerk hat spannen lassen. Fakt ist, dass der Prozessbevollmächtigte von ZÄK und Versorgungswerk vor Gericht eingestand, dass das Schreiben zuvor eigens von der Senatsverwaltung angefordert wurde.

Nicht entkräften konnten ZÄK und Versorgungswerk mit diesem Manöver aber den vom Gericht erhobenen Vorwurf, mit ihren Äußerungen zur Liste Kampmann das Sachlichkeitsgebot missachtet zu haben. Dieses, so das Gericht sinngemäß, verpflichte ZÄK und Versorgungswerk als Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Neutralität, insbesondere zur Enthaltung in Wahlkampfangelegenheiten. Dem hätten ZÄK und Versorgungswerk mit dem im Februar diesen Jahres veröffentlichten Artikel in der MBZ im Hinblick auf die Liste Kampmann und weitere Kollegen sowie den nachfolgenden Kommentierungen des Verfahrens nicht ausreichend Rechnung getragen.

So angegangen, war es ZÄK und Versorgungswerk wohl ein besonderes Anliegen, dem Gericht ihre Rechtstreue unter Beweis zu stellen. Sie verzichteten nicht nur auf die weitere Verbreitung des besagten Artikels, sondern erklärten außerdem zu Protokoll, dass sie nie die Absicht gehabt hätten, mit dem Artikel in den Wahlkampf einzugreifen. Führt man sich den Inhalt des besagten Artikels vor Augen, mag man zwar geneigt sein, an andere Absichtserklärungen ähnlicher Art zu denken, etwa die, keine Mauer zu errichten. Indes, die erklärte Absicht ist lobenswert.

Hat der Wolf Kreide gefressen? Jedenfalls existiert nun ein schriftlich dokumentierter Maßstab, an dem sich die künftige Publikationstätigkeit von ZÄK und Versorgungswerk wird messen lassen müssen. Dies ist ein klarer Erfolg der Liste Kampmann, der allen engagierten Kolleginnen und Kollegen zugute kommt.

Die Liste Kampmann begrüßt die (wenn auch späte) Einsicht von ZÄK und Versorgungswerk. Sie nimmt dies als Ermunterung, auch weiterhin zu kämpfen:

– für die Einhaltung demokratischer Grundregeln in den Standesvertretungen;
– für die transparente und wirtschaftliche Verwendung von Mitgliedsbeiträgen;
– für die angemessene Vertretung Berliner Kolleginnen und Kollegen.

Im Sinne dieser Ziele reicht die Liste Kampmann ZÄK und Versorgungswerk gern die Hand zur Zusammenarbeit. – Immer sachlich, versteht sich.