Corona-Impfungen: Die Frage der Priorisierung ist noch nicht abschließend geklärt

93. Gesundheitsministerkonferenz – Beschluss vom 06 .11.2020

Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen ist daher von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden.

RKI: Zugang und Verteilung (Stand: 9.11.2020)

Die notwendige Verteilung von Impfstoffen […] ist noch nicht geklärt. Zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer. […] In ihrem gegenwärtigen Auftrag, eine Impfempfehlung zu COVID-19 zu entwickeln, ermittelt die Ständige Impfkommission (STIKO) unter anderem jene Gruppen, deren Impfung Priorität hat […].

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Geschäftsstelle am Robert Koch-Institut. Die STIKO berät sich außerdem mit der Leopoldiner Akademie und dem Deutschen Ethikrat.

Dort wurde noch keine abschließende Entscheidung bekanntgegeben. Bisher wurde lediglich mit Stand 09.11.2020 ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, dort heißt es in der dazugehörigen Pressemitteilung u.a.:

Derzeit fehlen laut den Expertinnen und Experten noch entscheidende Ergebnisse aus den laufenden klinischen Studien (Phase 3) zu den Eigenschaften der Impfstoffe. Dies hat zur Folge, dass eine detaillierte Empfehlung der STIKO zu den vorrangig zu impfenden Personengruppen jetzt noch nicht möglich ist.

Außerdem:

…dass die Verteilung der anfangs knappen Impfstoffe ethisch wie grundrechtlich relevante Werte berührt und daher eine klare gesetzliche Regelung erfordert.

Der Tagesspiegel berichtet gestern Abend (Wer soll zuerst geimpft werden?):

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, mahnte die Regierung, nicht von den Empfehlungen der Ethiker und Wissenschaftler abzurücken, dass die erste Impfrunde genauso für Pflegebedürftige, schwer und chronisch Kranke offen steht. „Deshalb muss der Bundestag unverzüglich eine eindeutige Priorisierung für Personen und Berufe festlegen.“

Auch (Berlins Gesundheitssenatorin) Kalayci forderte den Bund auf, für eine deutschlandweit einheitliche Priorisierung zu sorgen. Mit Blick auf die Frage, wer wann Anspruch auf eine Impfung bekommen soll, sprach Kalayci von einer „ganz, ganz schweren Entscheidung“.

Also, bisher ist noch nichts abschließend geklärt.

Tagesspiegel UPDATE heute, 11:18 Uhr:

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sagte am Montag, dass wesentliche Fragen nicht geklärt sind. „Damit wir loslegen können, müssen drei Voraussetzungen noch erfüllt werden“, sagte Kalayci. Die Frage der Priorisierung müsse geklärt werden; es brauche ein bundesweites Terminmanagement – und ein System zur Impfdokumentation vom Robert Koch-Institut.

UPDATE heute Bundesgesundheitsminister Spahn:

Stand heute ist mit der Zulassung eines Impfstoffes rund um den Jahreswechsel zu rechnen…

Auch wir als Bund arbeiten mit Hochdruck an den Vorbereitungen, es geht um eine Impfverordnung, die nach der Beschlussfassung über das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz…. Diese Impfverordnung wird regeln …. und es geht darum auch Prioritäten zu setzen. Wir haben einen Beschluss des Bundestages bereits auf Grundlage eines Votums der Ethikkommission, der Leopoldiner und der ständigen Impfkommission, dass insbesondere die Älteren … diejenigen mit Vorerkrankungen … diejenigen, die in der Pflege in den Krankenhäusern im Gesundheitswesen arbeiten und die, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig sind, dass die zuerst geimpft werden sollen, das hat der Bundestag schon grundlegt, gesetzlich als Priorisierung. Das muss aber jetzt natürlich im Zuge auch weiter ausgestaltet werden, vor allem ja auch dann, wenn ganz am Anfang die Impfstoffe ganz besonders knapp sind, wo wir wie beginnen.

Und das werden wir jetzt zusammen mit der Ständigen Impfkommission, den Experten und den Ländern in den nächsten Tagen im Dezember dann auch machen.

Minute 6:45 – 09:02:

 

Dagegen:

LTO vom 25.11.2020: „Gesetz muss die Impf­stoff-Ver­tei­lung regeln“

Impfstoff gefunden, Impfzentren bald fertig. Was allerdings noch fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die die Verteilung des Impfstoffs regelt. Ethikrat-Mitglied und Staatsrechtler Steffen Augsberg kann das nicht nachvollziehen.