„Der Kampf um das Geld“: Ehemaliger KZV Berlin Vorstandsvorsitzender fordert rückwirkend 96.000 € von der Vertragszahnärzteschaft

Es handelt sich um den Kollegen Dr. Karl-Georg Pochhammer, welcher in Berlin zuletzt am 16.01.2017 zum Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin K.d.ö.R. gewählt wurde. Seine Amt legte er per 24.04.2020 nieder, um mit Amtsübernahme am 26.04.2017 als stellvertretender Vorstandvorsitzender zur Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung K.d.ö.R. zu wechseln. Wir kritisierten seinen damaligen Wechsel mit: „Das Ende eines Wahlversprechens„.

Heute erhielten wir „zur Information“ vom Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KZV Berlin zwei Schreiben:

  1. Das Forderungsschreiben des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin vom 30.09.2020 über rückwirkend 96.000 €.
  2. Das Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Aufsichtsbehörde) vom 03.11.2020.

Die Vorgeschichte zu dieser Forderung, welche es damals sogar in die Boulevardpresse geschafft hatte, finden Sie unter anderem in unserer Berichterstattung: „Die 700.000-Euro-Rente“ und nachfolgend unter der Kategorie „Diäten KZV“. Dort finden Sie auch das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10.04.2019 zum Az.: L 7 KA 38/17 KL, auf welches sich auch die Senatsverwaltung bezieht.

Die Senatsverwaltung ist der Auffassung, dass die an die KZV Berlin „gerichtete Forderung zur Zahlung von 96.000 € rechtlich nicht durchsetzbar ist“, zurückgewiesen werden sollte, und weist zur Vollständigkeit halber sogar darauf hin, „dass neben Maßnahmen der Rechtsaufsicht etwaige Zahlungen oder entsprechende Vereinbarungen mit Herrn Dr. Pochhammer strafrechtliche Relevanz wegen des Verdachts der Untreue nach § 266 StGB entwickeln könnten.“

Die IUZB teilt die Argumente der Aufsicht und empfindet die Forderung des Kollegen Dr. Pochhammer schlichtweg als Unverschämtheit. Sowie als Beleg für Funktionäre, welche nicht mehr maßhalten können und angesichts ausufernder Vorstandsvergütungen in unseren KZV’en die Bodenhaftung verloren haben. Auch schaden solche Forderungen dem Ansehen unseres Berufsstandes und wir müssen uns nicht wundern, wenn, „wie die Corona-Pandemie deutlich zeigt, unsere Probleme und berechtigten Bedürfnisse nicht zu denen durchdringen, die über Hilfen, Rettungsschirme und die Versorgung mit notwendigen Hygienematerialien (unter anderem FFP2-Masken) entscheiden“ (siehe unsere aktuelle IUZB Kammerwahlwerbung).

KZV- und Kammervorstände müssen Vorbild sein!

Der Kollege Dr. Pochhammer kandidiert bei der aktuellen Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin für den „Wahlvorschlag 5 – Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin“. Für die Rückwärtsleser gut sichtbar auf dem letzten Listenplatz. Damit hat er keine Chance auf ein Mandat, welches aber von ihm auch sicherlich nicht mehr angestrebt wird. Von daher dürfte der Verband seinen sehr bekannten Namen lediglich zur positiv gedachten Ausschmückung nutzen, denn ein amtierendes Vorstandsmitglied der Bundes-KZV macht ja optisch schon etwas her. In diesem Fall ist es aber leider nur ein trauriges Statement des „Verbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin“. Denn die Forderung von Dr. Pochhammer kam ja eigentlich für niemanden überraschend.

 

 

 

Gerhard Gneist

Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin
1. Vorsitzender IUZB e.V.