Es gilt weiterhin die alte Wahlordnung aus dem Jahr 2010, weil die Senatsverwaltung die neue Wahlordnung aus 2019 noch nicht genehmigt hat

In unseren Kommentaren gab es eine Diskussion bei der es letztendlich auch um die Frage ging, welche Wahlordnung für diese Kammerwahl eigentlich maßgeblich ist?

Zwar hatte die Delegiertenversammlung bereits am 23. Mai 2019 eine neue Wahlordnung verabschiedet:

Protokollauszug

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TOP 5 b) Wahlordnung
Der Entwurf der Wahlordnung der Zahnärztekammer Berlln greift den Wunsch der Delegierten und des Vorstand auf, das Wahlverfahren klarer darzustellen und damit den Wahlberechtigten das Verfahren zu vereinfachen. Es sind notwendige Änderungen in der Wahlprüfung erforderlich, um die Verfahrensrechte dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie den gesetzlichen Regelungen des Widerspruchsrechts nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) rechtskonform auszugestalten. Ebenso ist eine geschlechterneutrale Ausformulierung notwendig.

Der Vorstand stellt folgenden Antrag:

Die Delegiertenversammlung möge beschließen: Die Novelllerung der Wahlordnung der Zahnarztekammer BerIIn in der Fassung vom 23.05.2019 ersetzt die Wahlordnung In der Fassung vom 23.09.2010.

Die Delegierten stimmen wie folgt ab:
Ja: 22 Stimmen, Nein: 0 Stimmen, Enthaltungen: 10

Somit ist dieser Antrag angenommen.

Und in der MBZ 7/2019 wurde daraufhin auf Seite 16 berichtet

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Aktualisierung der Wahlordnung
„Vor dem Hintergrund der geringen Wahlbeteiligung und der erheblichen Anzahl ungültiger Stimmen haben sowohl die Delegierten als auch die Vorstandsmitglieder der ZÄK Berlin Herrn Dr. Fischdick mit einer Präzisierung der Wahlordnung beauftragt“, erläuterte Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin. Gemeinsam mit der Justiziarin der Zahnärztekammer, Irene Mitteldorf, habe der Kammergeschäftsführer einen Entwurf erarbeitet, der die eingeübten Abläufe der Wahl zur Delegiertenversammlung (DV) beibehalte. Darüber hinaus habe man an entscheidenden Stellen Hinweise der Delegierten aufgenommen und Klarstellungen eingefügt. So werden künftig für die Stimmberechtigten die Wahlunterlagen vereinfacht: Den Unterlagen wird ein Informationsblatt „Wie wähle ich richtig“ beigefügt, Stimmzettel und Wahlumschlag werden mit der gleichen Farbe gekennzeichnet und der Wahlschein ist zu unterschreiben. Eine weitere Konkretisierung der Wahlordnung betrifft das passive Wahlrecht: Ein freiwilliges Kammermitglied – dies können künftig nach Beschluss einer vorausgegangenen DV Studierende der Zahnmedizin oder ins Ausland verzogene Zahnärzte sein – darf nicht in die DV und damit auch nicht in den Vorstand gewählt werden. „Die meisten Änderungen in der Wahlordnung wurden jedoch aufgrund der Rechtsförmlichkeit notwendig“, verdeutlichte Fischdick. „Damit ist die geschlechtsneutrale Sprache gemeint. Daher ist in der Wahlordnung beispielsweise nicht mehr von ‚Wählerinnen‘ oder ‚Wählern‘, sondern von ‚Wahlberechtigten‘ die Rede.“ Auf Bitte einiger Delegierter wurde in die neue Wahlordnung ein Passus aufgenommen, dass nach Beendigung der Stimmenauszählung ein vorläufiges Wahlergebnis bekannt gegeben wird. Mit dieser einen Änderung wurde die neue Wahlordnung durch die Delegierten mehrheitlich beschlossen. Ebenso wie die neue WBO tritt die neue Wahlordnung erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. (Eine detaillierte Vorstellung der laut Satzung neu zu erstellenden Wahlunterlagen erfolgt rechtzeitig vor den Wahlen 2020 im MBZ.)

Aber eine heutige Rückfrage bei der Kammer hat folgendes ergeben:

Die derzeit gültige Wahlordnung ist die Wahlordnung von 2010. Eine Genehmigung der beschlossenen Wahlordnung durch die Senatsverwaltung steht noch aus, so dass wir zurzeit die bekannte Ordnung anwenden (müssen).

Von daher gilt also für diese Wahl noch die alte Wahlordnung vom 23. September 2010.

Dies allen Interessierten zur Kenntnisnahme.

Hier ist sie:

 

 

Und hier noch eine Übersicht über die Anzahl der ungültigen Stimmen seit der Kammerwahl 2002: