Aufgepasst bei (erneuter) Kurzarbeitergeld-Anzeige

Prof. Dr. Bischoff & Partner, Newsletter vom 16.10.2020:

Mit steigenden Infektionszahlen werden wieder mehr Patienten der Praxis fernbleiben. Ziehen Sie in Erwägung (erneut) Kurzarbeitergeld (KuG) zu beziehen, achten Sie auf zwei Dinge:

  1. Haben Sie bereits im Frühjahr KuG erhalten und den Bezug mehr als zwei Monate pausiert, müssen Sie jetzt wieder eine ganz neue Anzeige stellen.
  2. Die Arbeitsagenturen urteilen wesentlich strenger bei der Freigabe von KuG. Achten Sie daher akribisch darauf, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen.

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