IUZB sieht keine strafrechtliche Relevanz von früheren Missständen im gemeinsamen Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammern Berlin und Brandenburg

Schreiben der IUZB vom 09.09.2020 an den Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin:

Sehr geehrter Herr Kollege Heegewaldt,

auf Grund der Tatsache, dass wir den genauen Inhalt Ihrer mit Schreiben vom 21.8.2020 angekündigten „Strafanzeige gegen Unbekannt“ nicht kennen, sehen wir keinen Anlass, dass wir unsere Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Berlin versenden.

Wir gehen davon aus, dass die uns bekannt gewordenen Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung des Philipp-Pfaff-Institutes keine staatsanwaltlichen Ermittlungen auslösen werden.

Sollten Sie dies anders einschätzen, wäre es Ihre Aufgabe, die Ihnen übersandten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu überreichen.

Gleichzeitig fordern wir Sie dazu auf, dass Sie die mit der Androhung von juristischen Schritten begleiteten Einschüchterungsversuche von Delegierten einstellen, das umfassende Fragerecht der Delegierten respektieren, den Sitzungsverlauf der Delegiertenversammlung umfassend und zutreffend dokumentieren und allen Hinweisen auf Pflichtverletzungen in Ihrem Verantwortungsbereich nachgehen.

Die (im Gesprächs am 04.09.2020) getroffene Aussage des Geschäftsführers der Zahnärztekammer Berlin, dass die Zahnärztekammer Berlin über keinen Zugang zu den Anschriften ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt und somit zu den in Raum stehenden Vorgängen nicht befragt werden können,  zeigt, dass an der vom Vorstand der Zahnärztekammer behaupteten Absicht um eine objektiven Aufklärung der Vorgänge am PPI bemüht zu sein, erhebliche Zweifel angebracht sind.

Eine im gleichen Gespräch geäußerte Unterstellung, dass wir mit unserer Stellungnahme den ehemaligen Geschäftsführer des PPI mit

„Bestätigungen von irgendwelchen Mädels, die was auch immer erlebt haben“

offensichtlich fertigmachen wollen, ist ein  so ungeheuerlicher Vorwurf, dass wir Sie hiermit auffordern, Herrn Dr. Fischdick Anweisung zu erteilen und uns zu bestätigen, dass er diesen Vorwurf umgehend widerruft und in Zukunft unterlässt.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Helmut Dohmeier-de Haan

Delegierter
2. Vorsitzender IUZB e.V.

 

 

 

 

 

Vorhergehend:

02.09.2020 Antwort der Zahnärztekammer Berlin

Sehr geehrter Herr Gneist,
sehr geehrter Herr Dr. Dohmeier-de Haan,

der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin hat mich beauftragt, Ihnen zu Ihrer Stellungnahme vom gestrigen späten Abend mitzuteilen, dass der Vorstand sich in laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht einmischen darf bzw. wird. Wie Sie wissen, wurde mit Schreiben vom 21.8.2020 Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Insoweit ist Ihre Stellungnahme bitte an die Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstr. 91, 10559 Berlin, zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Fischdick
Geschäftsführer

02.09.2020 Stellungnahme der IUZB zur Aufarbeitung von früheren Missständen im gemeinsamen Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammern Berlin und Brandenburg