Ein Zahnarzt aus Syrien darf nach drei Jahren Anstellung nicht mehr arbeiten. Die Berufserlaubnis gilt nur drei Jahre. Über einen Berliner Sonderweg. 8. August 2020 Redaktion Flüchtendenhilfe, Gleichwertigkeit, LAGeSo / Gesundheitsämter, Zahnärztekammer Berlin taz, 08.08.2020: Probleme mit Approbationen in Berlin: Steine in den Weg gelegt