Produktwarnung für die von der ZÄK Berlin vermittelten FFP2 Masken der Firma Aukando

 

OFFENER BRIEF

An den Vorstand der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R.
Stallstraße 1
10585 Berlin
Per EMail an info@zaek-berlin.de

Verteiler:

Betrifft:

Kammerinformation 4-3 aus 2020:
ZÄK Berlin vermittelt direkten Lieferweg / FFP1- und FFP2-Masken bei Händler bestellbar
Produktwarnung für die von Ihnen vermittelten FFP2 Masken der Firma Aukando

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Delegiertenversammlung vom 28.05.2020 hatten wir Sie darum gebeten, uns das CE-Zertifikat der von der Firma Aukando vertriebenen Atemschutzmasken zu übersenden.

Das Angebot dieser, von Ihnen den KollegInnen als seriöser Lieferant empfohlenen Immobilienfirma, ist nach Ihren Angaben von ca. 800 Praxen wahrgenommen worden, 15 Praxen schickten die Masken an Aukando zurück. Der Geschäftsführer der Zahnärztekammer Berlin Herr Dr. Fischdick hatte den Delegierten die Überlassung des ihm vorliegenden CE-Dokumentes zugesagt. Trotz mehrfacher Aufforderung ist uns das CE-Zertifikat bis zum heutigen Tage nicht übergeben worden. Auch haben Sie es bis zum heutigen Tag versäumt, uns die Adresse der Apotheke zu nennen, die Sie in Ihrem Informationsschreiben vom 09.04.2020 als Referenz zum Nachweis der besonderen Wertigkeit der Masken und Zuverlässigkeit des Lieferanten genannt haben. Unsere Bemühungen, dass CE-Zertifikat zwischenzeitlich direkt von der Firma zu erhalten, waren bisher ebenfalls erfolglos.

Deshalb haben wir uns entschlossen, drei von der Firma Aukando ausgelieferte Atemschutzmasken in einem Schnelltest prüfen zu lassen.

  • Bei diesem Schnelltest erfüllten zwei der drei getesteten Atemschutzmasken die geforderten Standards bezüglich der Dichtigkeit für einen FFP2 Standard nicht. (siehe Anlage).

Eine umfassendere Prüfung ist zeitlich aufwändig. Auch übersteigen die hierfür notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel unsere Möglichkeiten und liegen zudem nicht in unserem Aufgabengebiet.

Da wir es für fahrlässig und unverantwortlich halten, wenn aus betriebsinternen Gründen (Sommerurlaub) eine zeitnahe Information der Zahnarztpraxen durch die Kammer unterbleibt, fordern wir Sie dazu auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass die ca. 800 Erwerber der Atemschutzmasken über die möglicherweise unzureichende Qualität der Schutzausrüstung informiert werden.

Ob die von Ihnen empfohlene Firma überhaupt eine Zulassung hat, um Medizinprodukte zu vertreiben, ist uns nicht bekannt.

Wir werden dieses Schreiben als Offenen Brief auf der Internetseite der IUZB allen Berliner Zahnarztpraxen zugänglich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Gneist

Delegierter der Zahnärztekammer Berlin
1. Vorsitzender IUZB. e.V.
Telefon 0173 65 64 726

Dr. Helmut Dohmeier de-Haan

Delegierter der Zahnärztekammer Berlin
2. Vorsitzender IUZB e.V.

Postanschrift:
IUZB e.V.
Geschäftsstelle:
13437 Berlin
Spießweg 35

Anlage: