FG: Der Vorsitzende des Versorgungswerks eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegt mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer

Zur Umsatzsteuerbarkeit der Tätigkeit als Verwaltungsrat

Der Vorsitzende des Versorgungswerks eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegt mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer, wenn er nicht im eigenen Namen nach außen tätig wird, sondern lediglich das Versorgungswerk vertritt, und wenn die für die Führung des Versorgungswerks getroffenen Entscheidungen nicht von ihm, sondern vom Verwaltungsrat kollektiv getroffen werden

Niedersächsisches Finanzgericht 5. Senat, Urteil vom 19.11.2019, 5 K 282/18

Verfahrensgang
nachgehend BFH, Az: V R 6/20

 

Tatbestand und Entscheidungsgründe