Der befangene Vorsitzende und ehrenamtliche Richter Dr. K.

Richter sollen völlig neutral sein – sonst klappt das mit der Urteilsfindung nicht nach Recht, Gesetz und Gerechtigkeit. Und weil die Parteien das Urteil nicht nur hinnehmen, sondern nach Möglichkeit auch noch als Lösung akzeptieren sollen, darf ein Richter auf keinen Fall den Anschein erwecken, er wäre parteilich. Ein Profi ist da sehr vorsichtig, am störungsanfälligsten sind ehrenamtliche Richter. Sie werden in bestimmten Gerichten als sachkompetente Helfer des Berufsrichters hinzugezogen – Praktiker, die nicht nur die rechtlichen Regelungen, sondern auch die Praxis kennen.
Und diese Praktiker werden natürlich ebenfalls eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich in jedem Fall selbst prüfen müssen, ob sie den Anschein der Befangenheit vermitteln könnten. Ob eine der Parteien den Eindruck bekommen könnte, einer der Richter sei parteiisch.
Und, das sei der großen Mehrzahl der ehrenamtlichen Richter dankbar zugestanden, sie halten sich meistens daran und widerstehen der Versuchung, in einer Sache, in der sie Partei sind, auch noch als unparteiischer Richter aufzutreten.

Anders Herr Kollege Dr. Kopp, der Vorsitzende des Verbandes der Zahnärzte von Berlin e.V („Berliner Verband“):
In einer Sache der Mitglieder des früheren Rechnungsprüfungsausschusses der KZV Berlin gegen deren Vorstand wegen Einsicht in bestimmte Konten (das wurde nämlich diesem Rechnungsprüfungsausschuss verwehrt – wo kommen wir hin, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss die Rechnungen prüft?) saß beim Sozialgericht Berlin als ehrenamtlicher Richter niemand anders als Herr Kollege Dr. Kopp, Freund und Helfer des KZV-Vorstandes.
Weder er selbst, noch der beteiligte Berufsrichter sahen Grund für die berechtigte Annahme einer Befangenheit.
Und das, obwohl Herr Kollege Dr. Kopp in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender des „Berliner Verbandes“ in zwei Fällen rechtskräftig wegen ehrverletzender Äußerungen gegen die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses vom Landgericht Berlin (Urteile vom 11.1.2007 und 30.9.2008) verurteilt wurde.
Die Instinktlosigkeit von Herrn Kollegen Dr. Kopp ist bekannt, vor einem Jahr fand er nichts dabei, als ehrenamtlicher Richter in der Sache seines Vorstandskollegen Dr. Meyer tätig zu werden (wir berichteten darüber und über die weitere Unterstützung für Herrn Dr. Meyer durch den KZV-Vorsitzenden, wie auch über einen früheren Vorfall unter gleichen Vorzeichen in 2009). Und er versuchte massiv – allerdings erfolglos – Einfluß zu Gunsten seines Spezis zu nehmen.
Aber ein wenig verwundert es doch, dass der Berufsrichter da mit spielte.

Das Landesozialgericht musste es einmal mehr richten – und tat das gut.
Es hat durchaus die Berliner KZV-Szene als neutraler Beobachter im Blick. Wenn es von Berufsverbänden in der Vertreterversammlung der KZV Berlin berichtet, die ihre Meinungsverschiedenheiten in heftiger, oft polemischer und unsachlicher Weise austragen, dann sehen wir die Situation – mit einer gewissen selbstkritischen Zerknischung – durchaus treffend beschrieben. Und in diesem Zusammenhang stellt der 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg dann fest, dass Kollege Dr. Kopp in diesem Verfahren Anlaß für die begründete Besorgnis der Befangenheit gibt.

„Der abgelehnte ehrenamtliche Richter hat sich somit als Vorstandsmitglied seines Berufsverbandes gegenüber allen Antragstellern ehrverletzend geäußert. Er hat hierduch das Persönlichkeitsrecht der Antragssteller mehrfach in so gravierender Weise verletzt, dass es zur Befriedung offensichtlich einer zivilrechtlichen Verurteilung bedurfte.“ (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 7.11.2011, L 7 SF 466/11)

Und damit ist Herr Dr. Kopp wegen der Besorgnis der Befangenheit raus aus dem Verfahren. Er wird daraus nichts lernen, aber die Berufsrichter im Sozialgericht Berlin sollten sich überlegen, ob sie sich das noch öfter antun wollen, sich so etwas vom Landessozialgericht schriftlich geben zu lassen.

P.S. Liebes Landessozialgericht, Polemik ist manchmal das Einzige, was einem angesichts dieser ungehemmten Dreistigkeiten von Mehrheiten bleibt. Selbstverwaltungskörperschaften haben ihre eigene Dynamik und werden nicht selten schamlos von ihren Funktionären ausgenutzt. Aber als selbstverständlich wollen wir das nicht hinnehmen. Auch wenn es anstrengt, wir wollen weiter dran bleiben. Und ein neutraler Beobachter – das reicht uns schon…

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