Zahnärzte in Baden-Württemberg dürfen wieder alle Leistungen anbieten – dortige Kammer beschafft FFP2 / KN95 Masken

Heutige Mitteilung der Landeszahnärztekammer Baden-Würtemberg (Kammer Kompakt Nummer 39/2020 :

Baden-Württemberg lockert Corona-Beschränkungen: Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten

Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 4. Mai. Ab heute dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wieder alle Leistungen anbieten.

 

Körperschaften beschaffen Atemschutzmasken für die Zahnärzteschaft im Land

Schutzausrüstung ist in Zeiten der Pandemie ein knappes Gut und die Versorgungslage ist durch die weltweite Nachfrage noch immer angespannt. Um die Versorgung in den baden-württembergischen Praxen zu gewährleisten, haben sich die Körperschaften entschlossen, FFP 2/ KN95 Atemschutzmasken auf dem freien Markt zu beschaffen. Aktuell werden die Schutzmasken über die Bezirksdirektionen der KZV BW verteilt.