BMG: Auch Zahnärzte sollen Schutzschirm erhalten

BMG, Webseite 11.04.2020:

Auch Die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen abgefedert werden. Das ist Ziel eines weiteren finanziellen Schutzschirms, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.

Demnach sollen Heilmittelerbringer – wie zum Beispiel Physiotherapeuten – 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung. Auf die Boni werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten 60% des Tagessatzes für leere Betten, so wie es bereits bei anderen Reha-Einrichtungen der Fall ist.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

„Viele Patientinnen und Patienten sind derzeit verständlicherweise zurückhaltend, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Therapeuten und Zahnärzten brechen daher die Einnahmen weg. Auch die Einrichtungen für Eltern Kinde-Kuren brauchen unsere Unterstützung. Um gut funktionierende Strukturen zu erhalten, werden wir hier Verluste abfedern und Liquidität sichern.“

 

Laut Tagesschau soll dies für die Zahnärzte bedeuten:

Zahnärzte bekämen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten.

Ebenso auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND):

Liquidität von Zahnarztpraxen sichern

Zahnärzte bekommen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr. Damit soll die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten.

Auf die Boni werden weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet.