Spahn will das Infektionsschutzgesetz ändern. Behörden sollen Ärzte zwangsverpflichten können

LTO, 22.03.2020:

Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes: Spahns Pläne für die National-Epi­demie

– Um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, können Ärzte, Angehörige von Gesundheitsfachberufen und Medizinstudierende verpflichtet werden, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken.

– Um die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zu gewährleisten, kann der Bund diese beschaffen oder beschlagnahmen, er kann die Preise festlegen und die Produktion anordnen.

– Der Bund kann neben der Entschädigung für die Betroffenen von Quarantäne und Berufsverboten gemäß § 56 IfSG neue Entschädigungsansprüche einführen (soweit der Bund sie finanziert).