KZV Berlin: Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Rundmail der KZV Berlin vom 16.03.2020:

Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Sehr geehrte(r) Herr/Frau…..,

aus aktuellem Anlass hat der Vorstand der KZV Berlin Maßnahmen ergriffen, um einer weiteren Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen betreffen zunächst den Zeitraum bis zum 19.04.2020.

  • Sämtliche Veranstaltungen wie Seminare, Workshops, Sitzungen, die im Zahnärztehaus geplant waren, sind abgesagt.
    Dies betrifft auch die Vertreterversammlung – nach Abstimmung mit dem VV-Vorsitzenden – am 30.03.2020.
  • Die Patientenberatung erfolgt ausschließlich telefonisch, d.h. persönliche Beratungen werden ebenfalls abgesagt.
  • Ab sofort arbeitet die KZV Berlin mit einem reduzierten Personalbestand, um auf diese Weise das Infektionsrisiko auch innerhalb der KZV Berlin zu verringern.
  • Die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Schutzmasken und –kleidung zählt nicht zu den hoheitlichen Aufgaben einer KZV. Insofern war es uns leider nicht möglich, über den Dentalhandel einen gewissen Bestand abzufordern.
  • Unsere Körperschaften auf Bundesebene sind hierzu allerdings mit der Politik im intensiven Austausch.
  • Die Vorgaben zum Ersatzverfahren werden gelockert. Bei Bestandspatienten kann so eine telefonische Beratung/Videokonferenz erfolgen, ohne die eGK einlesen zu müssen.
  • Sofern Sie Ihre Praxis schließen, informieren Sie bitte unbedingt die Abteilung Zulassung per E-Mail zulassung@kzv-berlin.de.
  • Eine kurze Meldung, dass Sie ab sofort schließen, ist ausreichend. Sobald Sie Ihre Praxis wieder öffnen, informieren Sie die Zulassung erneut.
  • Unter Abwägung aller Interessen sowie unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben sollte in Betracht gezogen werden, die Praxis lediglich für ca. 2 Stunden am Tag für die Versorgung von Schmerzpatienten zu öffnen bzw. das Telefon zu besetzen. In diesen Fällen aktualisieren Sie bitte die eingeschränkten Sprechzeiten eigenständig im Serviceportal der KZV Berlin.
  • Bei Mehrbehandler-Praxen wäre zu überlegen, ob die Behandler im wöchentlichen Austausch in der Praxis erscheinen.
  • Grundsätzlich bitten wir Sie, Behandlungen auf das Wesentliche zu reduzieren und keine aufwendigen Zahnersatz-Behandlungen zu beginnen, sondern lediglich laufende Behandlungen zeitnah abzuschließen.
  • Bei einer möglichen Regelung zur Kurzarbeit setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Selbstverständlich bleiben sowohl der Vorstand als auch die Mitarbeiter der KZV Berlin für Sie telefonisch erreichbar. Eine Kontaktaufnahme kann über unsere Zentrale und in Angelegenheiten des Vorstandes über das Vorstandssekretariat erfolgen. Die Arbeitsfähigkeit der Körperschaft ist also weiterhin sichergestellt, dennoch bitten wir Sie ausdrücklich, nur in relevanten, dringenden Fällen hiervon Gebrauch zu machen.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns. Diese Krise kann von uns nur gemeinsam und mit gegenseitiger Unterstützung gemeistert werden. In dieser außerordentlichen Situation müssen wir uns konsequent unseren Aufgaben zuwenden und die Arbeitsfähigkeit Ihrer KZV sicherstellen.

Diese Informationen sowie weitere Verlinkung zu anderen Institutionen finden Sie auch auf unserer Website unter dem Webcode: W00468.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Jörg Meyer
Dipl.-Stom. Karsten Geist
Dr. Jörg-Peter Husemann